Asylkritische Infoverteilung in Aystetten bei Augsburg

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Am 29. Oktober verteilten Aktivisten vom Stützpunkt Schwaben der Partei "Der III. Weg" hunderte Flugblätter zum Thema "Asylflut stoppen" in Aystetten.
In der knapp dreitausend Einwohner kleinen Gemeinde, unweit von Augsburg, hat ein sogennanter "unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling" die meldepflichtige Krankheit Tuberkulose in einen Kindergarten eingeschleppt.
Der Asylant war bereits im April für vier Tage in dem Kindergarten als Praktikant angestellt und im Juli wurde die hochansteckende Krankheit festgestellt. Es dauerte weitere zwei Monate, bis die Eltern sowie der Kindergarten vom Gesundheitsamt verständigt wurden.
Die Augsbuger Allgemeine schreibt dazu:

Susanne Becker-Vogt, Leiterin des Aystetter Kindergartens, erinnert sich: „Der junge Mann war im April vier Tage bei uns. Im Juli wurde eine offene Tuberkulose bei ihm festgestellt, im September habe ich dann einen Anruf vom Gesundheitsamt erhalten.“

Ob der Jugendliche, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam, die Krankheitserreger schon während seines Praktikums in sich trug und während dieser Phase eine Ansteckungsgefahr von ihm ausging, ist unklar. „Er hat zumindest nicht auffallend gehustet", sagt Becker-Vogt. „Ich denke, er hatte im April keine Tuberkulose. Ich gehe davon aus, dass uns das aufgefallen wäre."

Die Zeit, die zwischen der Infektion mit einem Krankheitserreger und dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen, beziehungsweise der Nachweisbarkeit der Infektion, sprich die Inkubationszeit, beträgt bei der Tuberkulose 4 bis 12 Wochen. Daraus lässt sich schließen, dass die kleinen Kinder der Gefahr durch den Asylanten schutzlos ausgeliefert waren.

Daher fordert die Partei "Der III.Weg":

  • Sofortige Schließung der Grenzen und eine Wiedereinführung der Grenzkontrollen.
  • Abschaffung des Individualrechts in Sachen Asyl, damit Wirtschaftsflüchtlingen aus sicheren Herkunftsländern die Einreise verwehrt werden kann.
  • Die Deklarierung aller Balkan- und EU-Anwärterstaaten als sichere Herkunftsländer.
  • Asylschnellverfahren, welche innerhalb von 48 Stunden nach Stellung des Asylantrages über ein grundsätzliches Antragsrecht entscheiden.
  • Mehr Personal für die schnellere Abwicklung von Asylverfahren.
  • Sofortige Abschiebung von abgelehnten oder kriminellen Asylanten.
  • Mehr Transparenz zu Kosten und Straftaten von Asylanten sowie Ausländern.
  • Abgabe jeglicher Wertgegenstände sowie Bargeld im Gesamtwert von über 1.000 Euro
  • Zentrale Unterbringung und Erfassung von Asylanten – möglichst fern ab jeglicher Ortschaften.
  • Wiedereinführung der Residenzpflicht und ausschließlich die Abgabe von Sachleistungen an Asylanten, um die Anreize für Wirtschaftsflüchtlinge zu minimieren.
  • Einführung eines Ausländerrückführungsprogramms, insbesondere für arbeitslose und straffällig gewordene Ausländer.
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