Ausland

NSDAP-Verbotsgesetz verschärft!

Je weiter wir uns von der Erlassung des „Verfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz)“, StGBl. Nr. 13, entfernen, desto weiter entfernt sich die Anwendung dieses Rechtsungetüms vom Willen

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