Therapie statt Knast für mehrfachen Kinderschänder

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Das ist schon manchmal eine kranke Welt, die sich dem neutralen Beobachter in deutschen Gerichtssälen so zeigt. Aber nicht nur auf den Plätzen der Anklagebank, sondern vermehrt auch auf den Richterstühlen bekommt man immer mehr das kalte Grausen. Im November 2013 stand wieder einmal ein vorbestrafter Kinderschänder vor einem Berliner Hauptstadtgericht.

Ralf A., 50 Jahre, pädophil und von Beruf „Putzmann“, mußte sich nicht zum ersten Mal für seine abartigen Neigung vor dem Kadi verantworten. Der pädosexuelle Straftäter missbrauchte 11jährige Zwillinge in einer Schule. Doch anstatt die volle Härte des Gesetzes zu erwischen, kommt er nun stattdessen mit einer läppischen Bewährung davon. Unglaublich: Ausgerechnet die gutmenschliche Richterin meinte gegenüber dem abartigen Kinderschänder: „Sie können nichts für Ihre sexuelle Präferenz für vorpubertäre Mädchen, aber Sie müssen und können lernen, das zu kontrollieren.

Das Strafregister des pädophilen Sexgangsters wies schon einen gleichgelagerten Eintrag auf. 1999 wurde er das erste Mal auffällig und verurteilt. Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, aber damals schon nur zu zehn Monaten Haft verdonnert und ganz gutmenschlich ausgesetzt zur Bewährung. „Bis 2010 reißt sich der Pädophile zusammen. Wird zumindest nicht angezeigt (die Dunkelziffer ist bekanntermaßen hoch)“, erklärt sogar das Boulevard-Blatt der Berliner Zeitung (BZ) ihren Lesern wie das hierzulande läuft und warum der 50jährige Triebtäter wohl die Zeit danach nicht strafrechtlich justiziabel in Erscheinung trat.

In der Grundschule am Ostseekarree in Hohenschönhausen schlägt er dann aber wieder zu und mißbraucht gleich mehrfach die schon erwähnten 11jährigen Mädchen. 2012 kommt der Prozess. Der vorbestrafte Pädophile erhält dort in erster Instanz auch schon ein lächerliches Urteil. Ein Jahr und acht Monate Gefängnis, ohne Bewährung, verkündet der Richter damals. Der vorbestrafte Sexgangster, der die Rechte von Kindern nicht kennen will, aber von seinen eigenen bei bundesdeutschen Gerichten gerne Gebrauch macht, legt Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt den Urteilsspruch und die Strafe dann tatsächlich auf und begründet skandalös: Die Berliner Richter hätten angeblich nicht ausreichend geprüft, ob der Kinderschänder mit "Therapiestunden" ungefährlich gemacht und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt hätte werden können.

Jetzt kam es dann zur Neuauflage der Verhandlung. Und der sich als reuige Sünder vor Gericht gebende Ralf A. trifft auf alles gutmenschliche Verständnis linker Juristen dieser Welt. Es fällt der für Opfer und normaldenkende Menschen unfaßbare Spruch: „Sie können nichts für Ihre sexuelle Präferenz für vorpubertäre Mädchen, aber Sie müssen und können lernen, das zu kontrollieren.“ Am Ende erhält der 50jährige Kindersextäter eine 20monatige Haftstrafe, aber wieder zur Bewährung ausgesetzt und noch eine sinnlose Therapie als Bewährungsauflage dazu. Die dritte Therapie schreibt die BZ, obwohl er aktuell gerade zwei andere am Laufen hat. Der 50jährige Kinderschänder verläßt das Justizgebäude als freier Mann.

Deutschland schafft sich so wieder einmal ein Stückchen mehr ab und manchmal erwacht das Verständnis für jene, die nachts im Gedanken unweigerlich in einem deutschen Gerichtssaal einen gezielten Amoklauf durchspielen!

Bild: ginasanders / www.bigstock.com

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