Immer öfter und brutaler schlagen türkische und andere Ausländer-Banden auf deutsche Jugendliche ein. Offensichtlich ermuntert durch die inländerfeindlichen Urteile, die jüngst wieder von BRD-Richtern verkündet wurden, kennen die nichtdeutschen Schläger kaum noch Maß und Ziel in ihrer Gewaltkriminalität. Jüngst so auch wieder im schwäbischen Bobingen. Dort verfolgte eine sechsköpfige Türken-Gang ganz „mutig“ abends einen einzelnen 16jährigen der gerade vom Zug nachhause laufen wollte. Den Jungen kennen sie alle nicht, wollen ihren Alltagsfrust aber loswerden und sind grundlos wütend. Vor dem Rathaus in Bobingen holen sie den Deutschen ein, überfallen ihn und schlagen solange auf ihn ein, bis er bewußtlos am Boden liegen bleibt.
Der Bub erleidet dabei am ganzen Körper erhebliche Prellungen. Auch gegen seinen Kopf wird mehrmals von der Türken-Bande mit den Schuhen getreten und sogar noch ein Gürtel rausgeholt, um gemeinsam weiter auf ihr hilfloses Opfer einzuschlagen. Die Kopftritte machen ihn kurzzeitig bewußtlos, dann lassen die feigen Türken-Schläger von ihm ab. Er kann sich mit letzter Kraft noch zu einer nahegelegenen Polizeidienststelle retten. Der brutal verprügelte Deutsche wacht dann in der Bobinger Wertachklinik mit unzähligen Verletzungen auf. Erst verspätet gibt die Polizei den bestialischen Akt von Ausländergewalt an die Öffentlichkeit. Aus ermittlungstaktischen Gründen sagen die ermittelnden Beamten, obwohl gleich zwei der brutalen Türkenschläger unmittelbar festgenommen wurden. Die verpfeifen auch ihre hinterhältigen Kumpane.
Skandalös: Ermittelt wird trotz der massiven beschuhten Kopftritte „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung und die kriminelle Gang vom Bosporus erfreut sich weiterhin der Freiheit. Die kulturfremde Türken-Bande ist wohl nun auf der Suche nach einem gutmenschlichen Anwalt, der ihre „schlimme Kindheit“ und den hier in Deutschland angeblich überall grassierenden „Rassismus“ als Motivlage ausmacht. Wenn man dann – wie so oft hierzulande – auch noch auf einen linken Kuschelpädagogen auf dem Richterstuhl trifft, dann freut sich die Bewährungshelferin auf neue Arbeit und nicht der Justizbeamte, der berechtigterweise hier für einige Jahre die schwedischen Gardinen zuziehen müßte.
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