Der Täter, ein 48-jähriger Kasache, stand nun vorm Landshuter Landgericht und musste sich für seine Tat verantworten. Das Urteil für den Angeklagten, der seinen vermeintlichen Peiniger (zuvor wurde er nach eigenen Angaben durch das spätere Opfer vergewaltigt) geschlagen, gefesselt, entmannt und ermordet hatte: Einweisung auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik.
Die Vergewaltigungsfälle (er beschuldigte mehrere) wurden aufgrund fehlender Spuren und Beweise von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Das abgetrennte Geschlechtsteil konnte nach der Tat nicht mehr aufgefunden werden, der Täter, welcher wegen seiner Homosexualität aus seinem Heimatland floh, hatte bei einer Vernehmung zu einem Polizeibeamten gesagt, dass er wolle, dass das Opfer ohne Penis begraben wird.
Zum Tathergang gab der Kasache an, dass ihm der 28-jährige zum Sex aufgefordert habe. „Ich habe ihn mit einem Stein geschlagen, damit er nicht wegrennen kann“, erklärte der kriminelle Ausländer. Danach habe er ihn an Händen und Füßen mit Kabeln gefesselt, geknebelt und ihm den Penis mit einem Messer weggeschnitten. Der Ukrainer verstarb noch in der Unterkunft wegen des starken Blutverlusts und an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma mit Schädeldach- und Schädelbasisbrüchen.
Das Gericht stuft den Fremdländer als „massiv gefährlich“ ein. Laut Staatsanwaltschaft leider der 48-Jährige an einer „Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis“ und ein Sachverständiger bescheinigte ihm eine anhaltende wahnhafte Störung. So darf nun der Steuerzahler die massiven Kosten für den geisteskranken Ausländer zahlen, denn Abschiebungen für derlei Klientel stehen nicht auf der Agenda dieser BRD – Entlassungen von eingewiesenen Schwerverbrechern stehen jedoch an der Tagesordnung in dieser Republik.