Der anerkannte syrische Asylant, der am 31. Dezember 2017 in der Nürnberger Disco „Rakete“ einen hinterhältigen Messerangriff durchführte, wurde zu lediglich sechseinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Miteinbezogen in das Urteil wurde noch eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen schwerer räuberischer Erpressung und Bedrohung. Auch in der Untersuchungshaft zeigte sich der Syrer unverändert gewalttätig. Aufgrund der Gesamtumstände ist das Urteil letztendlich unverhältnismäßig milde.
Der im Jahr 2016 nach Deutschland eingereiste nun angeblich 20-jährige Syrer wurde bereits mehrfach straffällig. Aktenkundig ist zum Beispiel ein Fall, bei dem der Ausländer zwei Schüler mit einem Messer bedrohte. Er wollte Geld von den beiden Opfern und zerstach diesen schließlich die Fahrradreifen mit seinem Messer. Für diese im Juli 2017 begangene Tat wurde er wegen schwerer räuberischer Erpressung und Bedrohung vom Amtsgericht Kronach lediglich zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt.
In der Silvesternacht am 31. Dezember 2017 kam es dann zu der hinterhältigen Attacke des Syrers (wir berichteten bereits: Anerkannter syrischer Asylant wegen versuchtem Mord in Nürnberg vor Gericht), die nun vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt wurde. Da der Syrer seine Tatwaffe verdeckt gehalten hatte und die Schnitte durchaus lebensgefährlich für das Opfer waren, sprach die Staatsanwaltschaft von versuchtem Mord. Das Opfer ist für sein Leben mit einer großen Narbe im Gesicht gezeichnet. Der ungeschickte Messerstecher verletzte sich bei der Tatausübung selber und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Hier schlug und trat er nach den Polizeibeamten, die ihm dort den Haftbefehl eröffneten. Auch während der Untersuchungshaft fiel der Syrer mehrfach durch Gewalttaten auf. So griff er mehrere Mitgefangene an. Einen schlug er in das Gesicht, einen anderen bewarf er mit seinem heißen Mittagessen.
Trotz dieses Verhaltens fiel sogar die von der Staatsanwaltschaft geforderte Gesamtfreiheitsstrafe – das heißt mit Einbeziehung der zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von eineinhalb Jahren – unverhältnismäßig gering aus. Lediglich siebeneinhalb Jahre wollte die Staatsanwaltschaft den aggressiven Ausländer hinter Gittern sehen. Dass das Landgericht Nürnberg letztendlich auch noch unterhalb dieser laschen Strafforderung bleibt, zeigt nur einmal mehr die Kuscheljustiz gegenüber Einwanderern, die schwerste Straftaten begehen. Da im Jugendvollzug die Delinquenten meist mit einer vorzeitigen Entlassung rechnen können, wird es wohl weniger als sechs Jahre dauern bis der gewalttätige Einwanderer wieder auf die Bevölkerung losgelassen wird.
Wieviel kostet täglich der „Kuraufenthalt“ mit freier Kost und „Logie“ für den Kulturbereicherer? Wer zahlt das letztendlich? Vermutlich macht sich der Grossteil der BRD Bevölkerung darüber keine Gedanken. Interessant wäre der prozentuale Anteil von sogenannten Flüchtlingen oder Nichtdeutschen in den BRD Gefängnissen. Aber wurscht…….weil die Bundesliga hat den Betrieb aufgenommen,außerdem ist bald Oktoberfest und man kanns -wie man in „CSU-ien“ sagt- oweschwoim. Tu Felix Germania!