Nachdem die ARD unseren Werbespot zur Europawahl ohne Zensur öffentlich ausstrahlte, ging man eigentlich davon aus, daß das ZDF sich an seinem öffentlich-rechtlichen Pendant orientiert und ebenfalls ohne zu murren, seinen Pflichten nachkommt. Das ZDF und seine Juristen waren aber der Meinung, daß unser Werbespot nicht den Voraussetzungen des §11 Abs. 2 des ZDF-Staatsvertrages und den bekannten „Grundsätzen des ZDF“ entspricht. Der Inhalt unseres Werbefilms stelle angeblich „einen offenkundigen und schwerwiegenden Verstoß gegen Normen des Strafrechts dar“, da „in Deutschland lebende Ausländer kollektiv und pauschal als Terrortäter und Terrorverantwortliche dargestellt“ werden würden. Laut ZDF stört der Werbespot den öffentlichen Frieden, macht alle in Deutschland lebenden Ausländer böswillig verächtlich und greift deren Menschenwürde an und erfülle somit den Straftatbestand des §130 StGB.
Das ZDF wurde nun eines Besseren belehrt und heute am Freitag, den 23.05.2019 – 19:20 Uhr läuft unser Wahlwerbefilm auf dem ZDF!
Genial auf den Punkt gebracht…..meine Stimme ist euch Sicher.