„III. Weg“ wehrt sich gegen Ausschluss von der Landtagswahl

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Am gestrigen Freitag, den 21. Juni 2019, beschloss der sächsische Wahlausschuss, dass unsere Partei „Der III. Weg“ an der Landtagswahl am 1. September 2019, nicht teilnehmen darf. Aus Sicht des Landeswahlleiters, müsste unsere Partei in Sachsen einen Landesverband haben, oder zumindest über einen Kreisverband verfügen. In unserer Satzung ist jedoch eindeutig geregelt, dass für das Bundesland Sachsen, der Gebietsverband „Mitte“ zuständig ist.

Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind und deren Parteieigenschaft der Bundeswahlausschuss bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag nicht festgestellt hat, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 3. Juni 2019 dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben. Dieses Schreiben ging fristgerecht Anfang des Jahres heraus. Jedoch würde es laut Behörde nicht gehen, dass die Beteiligungsanzeige von drei Mitgliedern aus dem Gebietsvorstand unterschrieben worden ist. Angeblich müsste hier eben der Vorstand des Landesverbands oder zum Beispiel eines Kreisverbandes unterschreiben. Im Gegenzug wäre unsere Partei zugelassen worden, wenn sie bei der letzten Bundestagswahl angetreten wäre. Dann wäre es auf einmal nicht nötig, dass Landes- oder Kreisverbände vorhanden sind. Ein Widerspruch in sich.

Der Parteivorstand hat sich aufgrund dieser Entscheidung umgehend mit Rechtsanwälten beraten. Zur Zeit wird geprüft, wie gegen den Ausschluss vorgegangen werden kann. Sämtliche anderen Vorgaben, wie die bürokratische Hürde der sogenannten Unterstützungsunterschriften, wurden von unseren Mitgliedern gemeistert und liegen zur Abgabe bereit. Weitere Informationen folgen.

1 Kommentar

  • Was wäre wenn Stützpunkte auf einmal Kreisverband heißen? Würden die etablierten dann anfangen zu weinen?

    Tobi UM 23.06.2019
  • Der Angstschweiß tropft dem System von den Stirnen. Mit allen noch so abstrusen Begründungen wird versucht, jedweder nationalen Bewegung Steine in den Weg zu legen, auch wenn es in der Hauptsache noch so aussichtslos und sinnfrei ist. Denn es ist ja „nur“ das Geld des Steuerzahlers, daß verbraten wird!

    Jetzt heißt es einmal mehr: Bemühung der Justiz. Es ist zu wünschen, daß die Richter einmal mehr den Versuch unterbinden, unsere Partei auf „verwaltungstechnischem Weg“ mundtot zu machen. Bin ob des Erfolges zuversichtlich!

    Ludwig der Deutsche 23.06.2019
  • Wer ist stolz- MITTE zu heißen ???
    Zugehörigkeit ist immer Region.

    Silvio 23.06.2019
  • Es geht augenscheinlich um § 27 des Sächsischen Wahlgesetzes. Man muss also glaubhaft machen dass der Gebietsverband im jeweiligen Bundesland einem Landesverband gleichzusetzen ist. Dabei ist von Ablehnung bzw. Gegenwehr seitens der Landeswahlleitung auszugehen. Eine rechtliche Klärung wird wahrscheinlich unumgänglich sein.

    Harald 22.06.2019
  • Kreisverband= Stützpunkt, oder liege ich da falsch? Aber wir wissen ja, das dem System das einfache logische Denken gänzlich fremd ist. Und sowas führt zur Zeit unser Land! Wahnsinn…..

    Kai 22.06.2019
  • Schweinerei. Ich drücke Euch die Daumen!

    Fritz 22.06.2019
  • Ich rate mal: Diese Absage kam quasi genau zum Stichtag, also zu einem Zeitpunkt, an dem jedwede Reaktion zu spät kommen mußte, richtig?
    Hm, was stinkt denn hier so komisch… ach ja, das ist der Angstschweiß eines germanophoben Systems.

    Thomas G. 22.06.2019
  • SOFORT Widerspruch zur Fristwahrung einlegen !
    Dann schnellst möglich „proforma“ einen Landesverband gründen (kann ja nach der Wahl wieder aufgelöst werden).
    Dann die 3, die Unterschrieben haben, in den Vorstand wählen !
    Mehr als erneut ablehnen können sie nicht !

    Alfred 22.06.2019
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