Am 1. September 2019 findet die Landtagswahl in Sachsen statt. Auch unsere nationalrevolutionäre Partei hat sich Anfang des Jahres dazu entschlossen, an dieser Wahl teilzunehmen. Fristgerecht wurde dazu eine Beteiligungsanzeige eingereicht und in den letzten Monaten trotz Europa- und Kommunalwahlkampf die bürokratische Hürde der sogenannten Unterstützungsunterschriften gemeistert (an dieser Stelle möchten wir uns bei den über 1.200 Unterzeichnern recht herzlich bedanken). Stück für Stück haben sich unsere Mitglieder und Mitstreiter auf den Wahlkampf vorbereitet. Doch am Ende kam alles anders.

Unsere Parteistruktur orientiert sich an den Vorgaben des „Gesetz über die politischen Parteien“ (Parteiengesetz) und gliedert sich in Gebietsverbände, die mehrere Bundesländer umfassen. Diese Form ist dem jungen Alter unserer Partei und unserer Aufbaustrategie geschuldet und soll den einzelnen Mitgliedern auch in mitgliederschwachen Bundesländern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei ermöglichen. Bei der Aufstellung einer Landesliste sind somit besondere Anforderungen an den Gebietsverband gestellt. So dürfen selbstverständlich nur die in dem jeweiligen Bundesland ansässigen abstimmberechtigten Mitglieder über die Aufstellung der Liste bestimmen und den Vorschlag einreichen. Diese Vorgaben wurden von dem Gebietsverband Mitte penibel eingehalten, die Liste in der vom Sächsischen Wahlgesetz geforderten Form aufgestellt und die Beteiligungsanzeige von den in Sachsen ansässigen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Dem Landeswahlausschuss wurden alle geforderten Unterlagen fristgerecht vorgelegt. Unsere Liste wurde durch diesen jedoch abgelehnt. Als Begründung wurde eine fragwürdige Interpretation des strengen sächsischen Wahlgesetztes vorgelegt. Der Landeswahlausschuss hat die eingereichte Landesliste nicht anerkannt, da die Beteiligungsanzeige nicht von den Vorständen des sächsischen Landesverbands unserer Partei unterschrieben war.

Auch andere Parteien wurden gar nicht oder nur mit Einschränkungen zugelassen. Es kann eben nicht sein, was nicht sein darf. Die Vorgänge im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen zeigen klar, dass alle Register gezogen werden, um unliebsame Parteien nach Möglichkeiten (und etwas darüber hinaus) zu gängeln. Das Einlegen von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses würde bis zum Wahltermin zu keinem Ergebnis führen. Somit müssen wir diese Entscheidung des Landeswahlausschusses akzeptieren.

Selbstverständlich traf diese Entscheidung unsere Mitglieder hart. Viele von ihnen haben sich auf die zahlreichen Kundgebungen, Infostände und Bürgergespräche gefreut, doch der Kampf geht dennoch kontinuierlich weiter. So werden in den kommenden sechs Wochen die Hände nicht in den Schoss gelegt, sondern weiter am Aufbau unserer Strukturen gearbeitet. Der gute Verlauf der Unterschriftensammlungen zeigt uns, dass wir im Freistaat Sachsen über Rückhalt in der Bevölkerung verfügen und als politische Partei bei vielen Bürgern die nötige Anerkennung haben. Wir werden hier weiter ansetzen.

Selbstverständlich hallt auch aus Sachsen unser Parteiruf weiterhin mit kräftiger Stimme:

Für’s Vaterland? Bereit!
Für’s Volk? Bereit!
Für die Heimat? Bereit!

  • Mir ist nicht klar, warum ein juristisches Vorgehen gegen die Entscheidung des Wahlausschusses zu spät kommen soll?! Es gibt Möglichkeiten des Eilrechtsschutzes und die AfD hat am 25.7. bereits ihre Gerichtsverhandlung, da sie gegen die Kürzung ihrer Liste durch den Wahlausschuss ebenfalls Rechtsmittel eingelegt hat.

    Stallknecht 21.07.2019
  • Den geplanten Veranstaltungen steht deshalb nichts im Wege; Sie haben jetzt nur keinen Wahl-Hintergrund, sondern einen rein informellen Charakter.
    Wie heißt es? Recht haben bedeutet nicht immer automatisch, Recht zu bekommen.
    Viel Feind, viel Ehr‘ – könnte man auch noch sagen, denn solche Abwehrreaktionen der BRD sind absolut typisch. Wie ein Kind in der Vorschule, mit dem keiner spielen will und daß deshalb die Spielzeuge der anderen Kinder zerstört.

    Thomas G. 19.07.2019
  • Wenn nun jedoch juristisch festgestellt werden könnte, daß der III. Weg alles richtig gemacht hat, würde dies die Wahl nicht ungültig machen und einer Wiederholung bedürfen?

    Ron 19.07.2019
  • Wenn euch diese Arbeit wichtig ist dürfen solche Fehler nicht passieren ?

    Mario 19.07.2019
  • Beim nächsten Mal! Bis dahin geht es auf der Straße weiter.

    DZ 19.07.2019
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