Prominentester Fall Düsseldorfs
Neben diversen ähnlichen Vorfällen in anderen Städten, die sich unabhängig voneinander fast zeitgleich zutrugen, sorgte insbesondere das Rheinbad in Düsseldorf für Schlagzeilen. Insgesamt dreimal musste das Bad aufgrund von Ausschreitungen unter „Jugendlichen“, deren Herkunft von der Systempresse mal wieder verschwiegen wurde, geschlossen werden. In einem Fall stellte sich ein deutscher Familienvater schützend vor seine Angehörigen, als er nach einer berechtigten Beschwerde beim Badpersonal den Hass von 400 Kulturbereicherern auf sich lud und umzingelt wurde.
Verurteilung eines 17-Jährigen
Einem 17-Jährigen, der an den Tumulten beteiligt war, wurde nun der Prozess wegen Bedrohung gemacht. So soll er zu einer Bademeisterin unter anderem die Worte „Wenn wir uns privat sehen, klatsche ich dich an die Wand” und „Ich töte dich” gesagt haben. Das Urteil fiel, gelinde ausgedrückt, äußerst milde aus. Dem Kulturfremden wurde lediglich die Teilnahme an einem Leseprojekt zur Bewältigung von Krisensituationen und das Schreiben eines Aufsatzes zur Lage von Opfern auferlegt. Während die eigenen Landsleute bei reinen, dem System unbequemen Meinungsäußerungen mit dem beliebig dehnbaren Volksverhetzungsparagraphen mundtot gemacht und mit teils drakonischen Strafen belegt werden, rückt man Morddrohungen von Ausländern in Verbindung mit der massiven Störung des öffentlichen Friedens in den Bereich der Kavaliersdelikte. Begründet wurde das glimpfliche Urteil unter anderem damit, dass man, abgesehen von der Bedrohung, nicht wisse, welche Rolle der Angeklagte sonst bei den Tumulten spielte und ob er zu den Rädelsführern gehörte.
Wir von der Partei und Bewegung „Der III. Weg“ treten für ein Ende der Kuscheljustiz und die konsequente Abschiebung straffällig gewordener Ausländer ein. In einem Deutschland nationalrevolutionärer Prägung würde der Schutz und die Sicherheit der eigenen Landsleute im Privatalltag, sowie der Erhalt des deutschen Volkes generell an oberster Stelle stehen.