Das Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzentwurf gegen sogenannte „Feindeslisten“ beschlossen. Gemeint sind „schwarze Listen“, auf denen beispielsweise politische Gegner aufgeführt sind. Der neue Paragraf 126a soll die „gefährdende Verbreitung personenbezogener Daten“ verhindern. Ein schwammiger Begriff, der für verurteilte Delinquenten erhebliche Folgen haben kann. Das Gesetz sieht ein Strafmaß von bis zu drei Jahren Haft vor. Nach Kritik von linken Politikern wurde „antifaschistische Recherchearbeit“ vom Gesetzentwurf ausgenommen. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.
Weiteres Gesetz gegen „Rechts“ beschlossen
Mit dem neuen Gesetz gegen sogenannte „Feindeslisten“ wurde ein neues Gesetz gegen „Hass und Hetze“ beschlossen. Mit „Hass und Hetze“ assoziieren politisch-korrekt erzogene Bürger automatisch „Rechtsextremisten“. Dennoch ließ der Begriff zunächst aufhorchen, denn bekanntlich beschäftigt sich die Antifa ausschließlich mit dem Kampf gegen politisch missliebige Personen. Am Rande jeder rechten Demonstration sind Antifa-Fotografen zugegen, die Teilnehmer abfotografieren. Oftmals erfolgen Veröffentlichungen im Internet. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Karteien über nationale Personenkreise existieren. Immer wieder kommt es in der Folge zu Anschlägen auf die Immobilien national-gesinnter Deutscher.
Dieser „Schönheitsfehler“ des neuen Gesetzes ist umgehend auf scharfe Kritik seitens linker Politiker gestoßen. So hatten die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner und ihre Thüringer Parteigenossin Katharina König-Preuss davor gewarnt, dass sich das Gesetz auch gegen „antifaschistische Recherchearbeit“ richten könnte. Obwohl der aktuelle Anschlag auf den JN-Vorsitzenden Paul Rzehaczek Anlass genug bietet, gegen Antifa-Gewalt vorzugehen, hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Linken-Genossen den Gefallen erwiesen. So heißt es in dem neuen Entwurf nun, dass die „Veröffentlichung der Recherchearbeit von Vereinen zur Aufdeckung extremistischer Bestrebungen“ nicht strafbar sein soll.
Praktisch gesehen dürften damit beispielsweise Fotoveröffentlichungen von nationalen Demonstrationen nicht als „Feindeslisten“ eingestuft werden. Antifa-Fotographen fotografieren beispielsweise bei Demonstrationen der nationalrevolutionären Bewegung sämtliche Teilnehmer ab und stellen die Bilder dann ins Netz. Mit einer Kommentarfunktion können dann Informationen wie Namen oder gar Adressen über die Personen hinzugefügt werden. In letzter Zeit veröffentlichen Linksextremisten auch Autokennzeichen von Teilnehmern von Querdenken-Autokorsos. Das Gesetz dürfte in der Praxis ausschließlich gegen „Rechte“ angewandt werden.
Was soll generell mit dem Gesetz bezweckt werden? Ministerin Lambrecht erklärte: „Wir müssen Menschen besser vor Hass und Hetze schützen“. „Feindeslisten“ sollen ein Klima der Angst und der Einschüchterung erzeugen. Exemplarisch genannt wird beispielsweise eine Liste, auf der sich der erschossene CDU-Politiker Walter Lübcke befunden haben soll. Außerdem sollen sogenannte „Prepper“ „Feindeslisten“ führen oder geführt haben. Eine Anfrage der FDP hat ergeben, dass der Bundesregierung aktuell 24 „Feindeslisten“ bekannt sind, wovon 20 im Internet auffindbar waren oder sind.
Brisant an dem Gesetz könnte die schwammige Auslegung sein. Ausgenommen wurde beispielsweise „Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens“ und Handlungen, die der „staatsbürgerlichen Aufklärung“ dienen. Ein wesentliches Merkmal der „Feindesliste“ sollen subtile Drohungen sein. Ein Beispiel wäre die Anmerkung, „Person XY könnte doch mal besucht werden“. Nicht relevant für die Einstufung als Feindesliste soll der Umstand sein, ob konkrete Anschlagspläne bestehen oder nicht. Unklar ist auch die Frage, was genau unter personenbezogenen Daten zu verstehen ist. Auch der Umstand, dass jemand eine Jeanshose trägt, kann eine personenbezogene Information darstellen.
Das ist die pure Doppelmoral.