Trotz zweifachen Kindesmißbrauchs: Afghane bleibt auf freiem Fuß!

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Während Deutsche wegen sogenannten Meinungsdelikten, wie zum Beispiel das Anzweifeln von gewissen Ereignissen vor langer Zeit, mehrjährige Haftstrafen absitzen, erfreuen sich Zugewanderte oftmals einer Kuscheljustiz, die jedem anständigen Menschen die Zornesröte ins Gesicht treibt. Der neueste Fall spielte sich in Niedersachsen ab. Ein afghanischer Asylant ist am 28. Juli zum zweiten Mal wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige verurteilt worden. Erneut erhielt er eine Bewährungsstrafe.

Schon im Jahre 2018 lernte der damals 20-Jährige über soziale Medien ein elfjähriges, lernbehindertes Mädchen aus Langenhagen (Niedersachsen) kennen. Bei mehreren Treffen missbrauchte er die Elfjährige sexuell. Zwei weitere afghanische Verbrecher beteiligten sich damals an den Übergriffen. Als die Inklusionsschülerin sich an ihre Vertrauenslehrerin wandte, wurde Strafanzeige erstattet. Im Februar 2020 fand der Prozess statt. Der zuständige Richter des Landgerichts Hannover sprach damals laut Bild von einer „abscheulichen Vorgehensweise“ und „schlimmen Straftaten“. „Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt.“ Große Worte, auf denen keine Strafe folgte. Das Urteil war ein Witz. Khodai R. erhielt zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung.

Sein Vergehen war jedoch keine Einzeltat. Gut einen Monat vor dem damaligen Prozess hatte der afghanische Asylforder ein weiteres Mädchen sexuell missbraucht. Am frühen Morgen des 19. Januar 2020 schlich sich der Afghane in einem Dorf im Kreis Gießen in das Kinderzimmer einer schlafenden 13-Jährigen und „griff ihr in die Unterhose“. Die Familie des Mädchens erstattete Anzeige. Die Anklage lautete sexueller Missbrauch und sexueller Übergriff.

Während die 13-Jährige laut dem Anwalt der Familie in ein monatelanges Leiden gestürzt wurde und „ein Leben lang mit dem Ereignis umgehen muß“, fiel das Urteil in dem anschließenden Prozess gegen Khodai R. erneut milde aus. Am 28. Juli verurteilte das Gießener Amtsgericht den Afghanen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die, wie sollte es anders sein, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem soll er an sexualtherapeutischen Gesprächen teilnehmen und 1.000 Euro an den Verein „Wildwasser“ mit seiner Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch zahlen. Der Staatsanwalt attestierte dem Angeklagten darüber hinaus eine „günstige Sozialprognose“. Er habe sich seit seiner Einreise nach Deutschland große Mühe gegeben und sei gut integriert. Er habe soziale Bindungen aufgebaut und stehe in einem geregelten Berufsverhältnis. Außerdem habe er bereits zwischen Februar und Mai 2020 drei Monate in Untersuchungshaft verbracht, begründete der Staatsanwalt das Urteil. Zudem argumentierte das Gericht, dass Khodai R. mit seinem Gehalt seine Familie in Afghanistan unterstütze und bei einem harten Urteil seinen ausländerrechtlichen Status verlieren könnte. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

1 Kommentar

  • Ihr habt die Wahl zwischen Not und Elend!!!
    Reagiert ihr nur wenn es EUCH selbst betrifft? Heult doch!

    Wilhelm 19.08.2021
  • Damit hat der Richter sich normaler Weise strafbar gemacht . Der Richter kann eine Strafe nur zur Bewährung aussetzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Täter auch künftig ohne Einwirkung des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen wird. Da es aber schon eine Bewährung gab …

    Hendrik 18.08.2021
  • Illegale Migration, die durch ein Dutzend sichere Länder verläuft, und wo sich Migranten ein Zielland einfach aussuchen, muss gestoppt werden. Das muss aufgrund vieler straffälliger Asylbewerber – insbesondere aus Afghanistan – im Interesse der EU-Staaten sein und entspricht dem Grundgedanken der Genfer Flüchtlingskonvention, die auch Flüchtlinge verpflichtet, sich an die Gesetze des Gastlandes zu halten und dabei auch kein Verbot einer Ausweisung vorsieht.

    Otto Karisch 18.08.2021
  • Aufgrund der veränderten Situation am Hindukusch fliehen viele Afghanen aus Angst vor der vollständigen Machtübernahme der Taliban. Deutschland bereitet sich daher darauf vor, einige Tausend Flüchtlinge kurzfristig aufzunehmen.
    Wo bleibt der Generalstreik gegen Überfremdung und gegen Überbevökerung Deutschlands?????????
    Franzosen würden sich das nicht gefallen lassen und gleich große Demos organisieren.

    Alfons Steiger 18.08.2021
  • Es ist nicht normal, wenn alle Afghanen und alle Afrikaner über unzählige sichere Staaten bis nach ferne Deutschland wollen. Diese Flüchtlinge sollen auf ihrem Kontinent in einem sicheren Nachbarland unweit ihrer Heimat bleiben. Die EU muß mit wirtschaftlichen Maßnahmen für erträgliche Verhältnisse in Afghanistan und für menschenwürdige Aufnahmezentren in den Nachbarländern um Afghanistan sorgen. Dort zu helfen ist viel billiger als in der EU, wo Wohnungen Luxusgut sind.

    Maria S. 18.08.2021
  • Lukaschenko läßt Afghanen aus Afghanistan nach Weißrussland bringen und dann an die EU-Grenze wie die zu Litauen bringen, damit diese Flüchtlinge über die grüne Grenze illegal in die EU einwandern. So will Lukaschenko mit vielen neuen Asylsuchenden der EU schaden, um sich für die Sanktionen gegen sein Land zu rechen. Lukaschenko macht eigentlich das gleiche wie die Rettungsschiffe, die unweit der libyschen Küste auf Flüchtlingsboote warten. Wollen die Seeretter der EU auch schaden?

    Maria S. 18.08.2021
  • Ortskräfte (Kollaborateure) werden nach D gebracht. Ortskräfte waren Kollaborateure, die den Besatzern für USD gedient haben, die den Besatzern das erzählt haben, was die Besatzer hören wollten, also auch Unwahrheit. In Wahrheit hat die Bevölkerung die Taliban stets unterstützt, deswegen der schnelle kampflose Sieg der Taliban. Welche Länder will die NATO noch destabilisieren?

    Andreas F. 17.08.2021
  • Es ist einfach unglaublich. Auch ich habe diese ekelhaften Verbrechen verfolgten müssen und weiß, daß diese keine Propaganda von rechts ist. Wann wacht das Volk endlich auf und begehrt auf gegen diese falsche Justiz.

    Alex Flemming 17.08.2021
  • Und dann wollen die auch noch mehr solcher Leute ins Land holen .

    Stefan Stolze 17.08.2021
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