Gläserne Bürger: EU prüft Einführung eines „Vermögensregisters“

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Die EU-Kommission prüft derzeit die Einführung eines Vermögensregisters. Begründet wird diese Maßnahme mit dem verbesserten Kampf gegen Steuerflucht und Korruption. Das neue Register soll bestehende Register verknüpfen, aber auch Optionen für neue Karteien beinhalten. Darunter könnten Vermerke über Vermögenswerte wie Gold oder Kryptowährungen fallen. Ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat nach chinesischem Vorbild. Erneut könnten auch nationale Rechtsentscheidungen derart ausgehebelt werden, da EU-Recht Landesrecht bricht. „Der III. Weg“ fordert: Raus aus der EU!

 

Überwachungswahn

Es ist ein höchst brisanter und enorm umstrittener Beschluss, den die EU-Kommission nun vorantreibt. Geprüft wird die Durchleuchtung der Vermögenswerte der Bürger der europäischen Staatengemeinschaft. Politiker aus CDU, FDP und AfD haben Protest geäußert. So sagte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber: „Für mich sind die in der Ausschreibung skizzierten Pläne völlig unverhältnismäßig und ähneln einer Beziehung von Staat und Bürger, die wir eher von China kennen als von den EU-Mitgliedstaaten“. Mit dieser Einschätzung steht Ferber nicht alleine. Auch Moritz Körner von der Fraktion der FDP sagt: „Eine staatliche Überwachungsinventur, welche Bilder Bürger in ihrer Wohnung hängen haben oder welche Wertgegenstände in den Kellern lagern, geht ganz sicher zu weit. Die Kriminalitätsbekämpfung rechtfertigt nicht die Schaffung des gläsernen EU-Bürgers.“

Doch in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die EU kritische Beschlüsse oftmals auch ungeachtet von enormen Widerständen durchdrückt. Dabei setzt sie sich gerne über Landesrecht hinweg. Bislang geht es jedoch zunächst um die „Prüfung“ solcher Maßnahmen. Konkret sollen „verschiedene Möglichkeiten für die Erhebung von Informationen zur Einrichtung eines Vermögensregisters geprüft werden“. Dafür sollen im Rahmen einer Studie zunächst einmal die vorhandenen Register wie Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister abgeglichen werden. Zudem sollen „der Entwurf, der Umfang und die Herausforderungen für ein solches Vermögensregister der Union analysiert werden“.

 

 

Besonders pikant ist die mögliche Erstellung von neuen Registern. Diese könnten neben Kryptowährungen auch Vermögenswerte wie Gold oder Kunstwerke umfassen. In ihrem Ausschreibungstext hat die EU hierfür vier Ziele benannt. Zum einen eine allgemeine Quellenübersicht, zum anderen sollen operative und IT-Voraussetzungen geprüft werden, zudem soll die politische und rechtliche Umsetzbarkeit geprüft werden. Zuletzt geht es um die technische Umsetzbarkeit.

Erreicht werden soll mit dem neuen Vermögensregister eine bessere Bekämpfung von Korruption und Steuerflucht. Tatsächlich ist Steuerflucht ein großes Problem in der EU, was Skandale wie der „Luxemburg-Leaks-Skandal“ mehr als deutlich gemacht haben. Durch veröffentlichte Dokumente waren im Jahr 2015 rechtlich fragwürdige „Steuervermeidungsmodelle“ großer internationaler Konzerne in Luxemburg bekannt geworden. Doch dieses Ziel könnte bestenfalls teilweise erreicht werden. Für die „großen Fische“ bieten sich noch immer genügend Möglichkeiten, im internationalen Ausland Eigentümer zu verstecken und Steuern am Fiskus vorbeizuschleusen. Insbesondere Oppositionelle könnten jedoch innerhalb der EU stärker unter Druck gesetzt werden. Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist die mögliche Einführung einer Obergrenze für Bargeldtransaktionen ab einer Höhe von 10 000 Euro.

 

Raus aus der EU!

Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich für einen Austritt aus der EU ein. Stattdessen regt die nationalrevolutionäre Bewegung die Einführung einer europäischen Eidgenossenschaft an. EU-Freunde hatten für Großbritannien beispielsweise eine katastrophale Entwicklung nach dem „Brexit“ vorhergesagt. Sie haben sich getäuscht. Tatsächlich ist Großbritannien der Vergesellschaftung der Kosten der sogenannten „Corona-Lockdowns“ entgangen. Auch bei neuen Migrationswellen ist das Land außen vor. Deutschland hingegen muss alle Maßnahmen, die Brüssel beschließt, mittragen und bürdet dabei insbesondere seinen redlich arbeitenden Bürgern immer höhere Abgaben auf.

Dabei ist innerhalb der EU ein massives Gefälle zu beobachten. Während vor allem die südlichen Staaten Europas ein niedriges Renteneintrittsalter, ein hohes Rentenniveau, eine verhältnismäßig niedrige Steuerlast und eine hohe Wohneigentumsquote aufweisen, sieht es im europäischen Norden deutlich schlechter aus. Bereits jetzt muss der Deutsche deutlich länger arbeiten, deutlich mehr zahlen und erhält praktisch deutlich weniger in seinem kürzeren Lebensabend heraus. Dies wird sich allein demographisch bedingt künftig verschärfen. Mit den neuen Überwachungsmaßnahmen wird Widerstand, aber auch ein Ausbruch aus dem System erschwert.

Eine Politik, die für deutsche Interessen eintritt, kann daher nur mit einem Austritt aus der EU verbunden sein. Europäische Zusammenarbeit kann insbesondere in Verteidigungsfragen sinnvoll sein. Zentrale innenpolitische Fragen, wie beispielsweise Migration, dürfen davon jedoch nicht betroffen sein. Im Gegensatz zur Europäischen Union soll die Europäische Eidgenossenschaft den beteiligten Ländern weitreichende innenpolitische Freiheiten lassen. Man kann somit getrost von einem Europa der Vaterländer sprechen.

 

 

Setzen daher auch Sie am 26. September ein Zeichen für Europa und wählen Sie die Partei „Der III. Weg“.

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