Landtagswahl Rheinland-Pfalz: Die deutsche Kirche ist volksfeindlich

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Kurz vor der Wahl in Rheinland-Pfalz am 13. März haben die katholischen Bischöfe dazu aufgerufen den „Fremdenhass“ Einhalt zu gebieten. „Nationalistische“ wie auch „rassistische“ „Töne und Parolen“ dürften keinen Widerhall finden, schreiben die Bischöfe der fünf Bistümer im Land in einem gemeinsamen Wort. Verlesen wurde das Bischofswort am Wochenende in den Gotteshäusern.

Eine immer größere Anzahl von Asylanten finden in Deutschland Unterschlupf in einer Kirchengemeinde. Wie die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche laut "Die Welt" erklärte, gibt es derzeit 226 Kirchenasyle mit mindestens 411 Personen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung von rund 500 Prozent. Damals zählte die Arbeitsgemeinschaft lediglich 34 Kirchenasyle.

In immer weniger Kirchenasyl-Fällen geht es darum, daß die Abschiebung von Asylanten in sogenannte Krisenstaaten außerhalb der Europäischen Union (EU) verhindert werden soll. Unter dem Denkmantel des Kirchenasyls wird zunehmend verhindert, dass Asylanten in die EU-Staaten zurückgebracht werden, die laut Dublin-Verordnung für das jeweilige Asylverfahren zuständig sind. Nach dem Dublin-Verfahren muss ein Asylbewerber seinen Antrag im ersten Land seiner Ankunft in der EU stellen. Innerhallb einer sechsmonatigen Überstellungsfrist muss die Abschiebung aus Deutschland in das entsprechende EU-Land stattgefunden haben. Nach Verstreichen der Frist können die Asylanten in Deutschland erneut Asyl beantragen.

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft gibt von sich aus zu, daß es sich bei 187 von 226 Kirchenasylen um sogenannte Dublin-Fälle handelt. Asylanten, mit Herkunftsstaaten außerhalb der EU, werden sowieso völlig unzureichend in ihre Heimatländer abgeschoben und somit konzentriert sich die deutsche Kirche vielmehr auf Asylverfahren innerhalb der EU und treibt die Überfremdung Deutschlands weiter voran. Und das alles auf Kosten des deutschen Christen, der mit seiner Kirchensteuer seinen eigenen Volkstod schön brav mitfinanziert und das rechtlich fragwürdige Vorgehen der Kirchengemeinden mit trägt.

Aus juristischer Sicht macht es nämlich keinen Unterschied, ob ein Asylant, der abgeschoben werden soll, in einer Kirche, bei einer anderen Institution oder in einem Privathaushalt sich versteckt. Derjenige, der solchen Personen Unterschlupf gewährt, macht sich strafbar. Nur bisher hat es die Polizei nicht gewagt, Asylanten aus Kirchen raus zu holen und eine Abschiebung durchzusetzen.

Nachdem ursprünglich das Bundesinnenministerium eine Verschärfung im Umgang mit dem Kirchenasyl durchsetzen wollte, ist sie kürzlich nach Gesprächen mit Kirchenvertretern eingeknickt. Von der ursprünglich geplanten Verschärfung der Fristenregelung wird nun doch Abstand genommen. Angedacht war, die Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monate zu verlängern, in der ein Asylant in das Ersteinreiseland abgeschoben werden könne. Im kommenden Herbst wolle man nun laut Bundesministerium dann gemeinsam mit den Kirchen entscheiden, „inwieweit Änderungsbedarf besteht“. Bundesinnenminister Thomas De Maizière hatte Anfang des Jahres vor einem Missbrauch des Kirchenasyls gewarnt und hinzugefügt: „…schließlich dürften auch Muslime nicht argumentieren, dass für sie die Scharia über deutschen Gesetzen stehe.“ Natürlich nahm auch Bundesmuttis Vertrauter diesen vielfach kritisierten "Scharia-Vergleich" wieder zurück – genau wie bei der angekündigten Verschärfung des Kirchenasyls. Alles Lug und Trug – wie immer.

Protestanten stehen Katholiken in nichts nach

Rund 21 Millionen gibt die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) u.a. für den Ausbau weiterer Asylantenheime aus. Die Evangelische Landeskirche in Baden beispielsweise investiert zusätzlich 11,2 Millionen Euro in die Arbeit mit art- und kulturfremden Asylanten. Nach Angaben des Landesbischofs ist es die größte Ausgabe für ein Einzelprojekt.

 

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