Ein Tunesier, der im Raum Frankfurt ein Terrornetzwerk aufgebaut hatte, darf nicht in sein Heimatland Tunesien abgeschoben werden, da ihm dort eventuell die Todesstrafe drohe. So urteilte laut hr ein hessisches Gericht, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung von Gefährdern als verfassungskonform einstuft. (Siehe ARD)
Die BRD verkommt immer mehr zum Rückzugsort für Islamisten und Terroristen. Wacht auf!
Multikulti Tötet!