Plädoyers im NSU-Schauprozess

Heute hielt die Bundesanwaltschaft am Oberlandesgericht in München im sogenannten „NSU-Prozess“ ihre Plädoyers.
Für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe forderte die Anklage lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung und sah sie in allen angeklagten Punkten als schuldig an.
Für die beiden Mitangeklagten Ralf Wohlleben und André E. beantragte der Bundesanwalt Herbert Diemer jeweils 12 Jahre Freiheitsstrafe.
Und ging in seinem Plädoyer im Fall von André E. noch über die bis dato angeklagten Taten hinaus. Desweiteren wurde er noch im Gerichtssaal in Gewahrsahm genommen, da die Bundesanwaltschaft Haftbefehl wegen in ihren Augen nun vorliegender Fluchtgefahr beantragte. Ob Haftbefehl erlassen wird, darüber wird am morgigen Mittwoch entschieden.
Für die beiden mit dem System kooperierenden Mitangeklagten wurden deutlich mildere Strafen beantragt. So wurden wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung fünf Jahre Haft für Holger G. und für Carsten S. wegen Behilfe zum Mord drei Jahre Jugendstrafe gefordert.

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