Stuttgart: „Altermedia“-Betreiber zu Haft verurteilt

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Der „Altermedia“-Portalbetreiber wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart aufgrund von Meinungsdelikten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der junge Informatiker aus dem Schwarzwald wurde vor wenigen Tagen vom Landgericht Stuttgart wegen der Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung für schuldig gesprochen. Die drei mitangeklagten Frauen wurden zu Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren abgeurteilt. Nach Auffassung der Generalbundesanwaltschaft war „Altermedia“ bis zu seiner Abschaltung 2016 das führende „rechtsextreme“ Internetportal im deutschsprachigen Raum.
Altermedia ging ursprünglich aus dem 1997 gegründeten Störtebeker Netz hervor. Schon einmal wurden die zwei ehemaligen Seitenbetreiber vom Landgericht Rostock zu einer Strafe von 30 Monaten sowie 27 Monaten verurteilt.

Die Partei „Der III. Weg“ fordert zur Widerherstellung der Meinungsfreiheit in ihrem Parteiprogramm unter Punkt 5:

Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte

Die Partei DER DRITTE WEG bekämpft entschieden die zunehmende Überwachung und Einschränkung der Bürger im privaten wie im öffentlichen Raum. Gesinnungsparagrafen des Strafgesetzbuchs und Bespitzelungsbefugnisse des Staates sind ersatzlos zu streichen.

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