Am gestrigen Dienstag hat das Münchner Oberlandesgericht den Haftbefehl gegen Ralf Wohlleben aufgehoben. Ralf Wohlleben befand sich bereits unglaubliche sechs Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft, welche einer Isolationshaft gleicht. Nach dem NSU-Urteil vom vergangenen Mittwoch, bei dem Ralf Wohlleben wegen einer angeblichen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt wurde, stehen daher höchstens noch drei Jahre und vier Monate Haft aus. „Die verbleibende Straferwartung ist daher nicht mehr so hoch, um einen erhöhten Fluchtanreiz zu begründen“, heißt es in der Mitteilung des Oberlandesgerichtes München. Das Urteil im NSU-Schauprozess gegen Ralf Wohlleben ist aber noch nicht rechtskräftig.
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