Am Montag fand eine Kundgebung in Chemnitz statt, die vom Verwaltungsgericht unter Auflagen erlaubt wurde, nachdem die Stadtverwaltung ein Verbot erlassen hatte. Lediglich 15 Personen durften sich auf dem Gelände versammeln. Es musste eine Abstand von 2 Metern eingehalten und Mundschutz getragen werden. Gekommen waren jedoch mehrere Hundert. Dagegen ging die Polizei teils gewaltsam vor, in dem sie Versammlungsteilnehmer wegtrugen.
Insgesamt wurden 40 Verstöße gegen die Sächsische Corona-Schutzverordung angezeigt und vier Straftaten erfasst.