Frankreich: Haftstrafe für deutschen Nationalisten nach Aufstellung eines Gedenksteins
Nachdem auf einem Privatgrundstück eines Deutschen im lothringischen Bitcher Land ein Denkmal mit der Inschrift „Zu Ehren den Gefallenen der 17. SS-Panzergrenadier-Division – Drauf, dran und durch“ von sogenannten Spaziergängern entdeckt wurde, kam es im heutigen französischen Saargemünd zu einem Skandalurteil. Der Eigentümer des Grundstücks, ein deutscher Nationalist, wurde für das Errichten des Gedenksteins von einem französischen Gericht zu 18 Monaten Gefängnis, davon neun auf Bewährung, verurteilt. Der Gedenkstein würde laut Gericht eine „Rechtfertigung von Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ darstellen.
Der Verurteilte legte gegen das Skandalurteil umgehend Berufung ein.
Die Inschrift leitet sich übrigens aus dem Ausspruch „Ran an den Feind, drauf auf den Feind, hinweg über den Feind“ ab.
Nicht einmal mehr auf Privatgrundstücken – sei es nun im heutigen Frankreich oder der BRD – darf man mehr würdevoll seiner Ahnen bzw. der Gefallenen beider Weltkriege gedenken.