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Nationale Partei – DER III. WEG

Stadt Bamberg – Zweite Ohrfeige vom Verwaltungsgericht

14.02.2020 - 13:29

Erwartungsgemäß hat das Verwaltungsgericht Bayreuth nun auch der Stadt Bamberg untersagt, zur Teilnahme an der Gegenveranstaltung, dem sogenannten „Fest der Demokratie“, aufzurufen.

Im Verbotsbescheid vom 06.02.2020 ging die Stadt Bamberg ausdrücklich davon aus, dass von dieser Veranstaltung „Stör- und Blockadeaktionen“ ausgehen können. Dass eine Stadtverwaltung, die zur Neutralität verpflichtet ist, zu einer solchen Versammlung, die nach städtischer Einschätzung auch auf Straftaten ausgerichtet ist, aufruft, zeigt einmal mehr, wie wenig diese Akteure von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit halten.

Damit wurde dem totalitären Treiben des Oberbürgermeisters Andreas Starke ein Riegel vorgeschoben. Auch die hierfür verschwendeten Gelder und Personalmittel fallen den Bamberger Bürgern zur Last.

Wir prüfen nun auch, inwieweit sich Oberbürgermeister Starke durch sein bewusst rechtswidriges Verhalten strafbar gemacht hat.

Ein ausführlicher Bericht dazu folgt noch heute.

Ein Licht für Dresden Bamberg 2020