Gerichtshof stärkt Persönlichkeitsrechte von Bürgern im Netz

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EU-Bürger, so entschied jüngst der europäische Gerichtshof, haben das „Recht vergessen zu werden“. Ein Spanier klagte aktuell gegen das Weltunternehmen google  im Internet, in dessen Suchmaschine noch die Zwangsversteigerungsanzeige der Immobilie des Klägers vor 15 Jahren abrufbar war. Der Betroffene, der daraufhin keinen Kredit mehr bei den Banken bekam, obwohl seine Verbindlichkeiten alle zurückgezahlt wurden, klagte nun gegen den finanzstarken „global player“ vor den EU-Richtern in Luxemburg und gewann. Das höchste Gericht Europas verdonnerte in seiner Entscheidung google dazu, den Verweis aus seinen Netzsuchmaschinen zeitnah zu entfernen.

Verbraucherschützer frohlockten angesichts der datenschutzfreundlichen und bürgernahen Entscheidung. Dieses Urteil gilt wohl zukünftig als wegweisend, auf dieser Grundlage auch andere denunziatorische Inhalte aus dem Internet verbannen zu lassen. Ob das Urteil so auch für nationalgesinnte Deutsche alltagstauglich sein wird, muß die Zukunft erst zeigen. Insbesondere viele linksextreme Netzseiten, die sich als Hauptaufgabe der illegalen Denunziation von volkstreuen Aktivisten verschrieben haben, müßten ebenfalls aus den Linklisten entfernt werden.

Trotz strafbaren Inhalts, wie zum Beispiel die Nennung des vollen Namens bei nicht zeitgeschichtlichen Personen oder der Publizierung von Wohn- und Arbeitsanschrift aktiver Nationalisten, hatten die bundesdeutschen Staatsschutzabteilungen bisher keinerlei Interesse erkennen lassen, dem kriminellen Treiben linksextremer Kräfte hierzulande ein Ende zu bereiten. Im umgekehrten Fall ist aber eine ganze Heerschar von linksbewegten Denunzianten im Netz unterwegs, um nationalistische Inhalte zu bannen, mit staatlicher Alimentierung Anzeigen zu formulieren oder durch den entsprechenden behördlichen Nachdruck unbequeme Internetseiten einfach gleich ganz abschalten zu lassen.
 

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