
Die Richter am EuGH sind jedoch der Meinung, daß die Rechtsprechung in der Union verlange, daß Entscheidungen über die Aufnahme von Organisationen in die EU-Terrorliste von den nationalen Behörden „konkret geprüft und bestätigt“ werden müßten, was in diesem Fall eben nicht geschah. Die EU-Sanktionen bleiben trotz dem positiven Urteil gegen die Hamas vorerst noch drei Monate in Kraft.
Die Hamas ist die führende politische Kraft im Gaza-Streifen Palästinas und sieht sich durch die willkürliche Nennung auf der Terror-Liste seit Jahren einer ungeheuerlichen Kriminalisierung auf dem diplomatischen Parkett gegenüber. Auch wurden immer wieder im Rahmen von Sanktionen Gelder der Regierungsorganisation durch EU-Länder eingefroren und willkürliche Einreiseverbote verhängt. Auch das zionistische Gebilde im Nahen Osten instrumentalisierte bisher die ungerechtfertigte Terror-Einstufung der Hamas-Bewegung durch die EU immer wieder, um ihre Kriegsverbrechen gegen Zivilisten in Palästina zu relativieren und fortwährende Kriegshetze zu betreiben.













