Gerade die Asylflut hat uns in den letzten Jahren eine nie da gewesene Massenüberfremdung beschert. Die Asylgesetzgebung muss daher konsequent verschärft und angewendet werden, um dieser Situation Herr zu werden (Siehe Dänemark). Der dauerhafte Aufenthalt von kriminellen und erwerbslosen Ausländern in der BRD muss umgehend beendet werden. In unserem mehrstufigen Maßnahmenkatalog erläutern wir unsere angestrebte Vorgehensweise zur Ausländerrückführung, wie im Punkt 4 „Heimat bewahren“ des Zehn-Punkte-Parteiprogramms beschrieben.
Maßnahmen zur Eindämmung der Asylflut
Sofortmaßnahmen:
- Reform des Asylverfahrens (Schnellentscheidungen, verkürzter Instanzenzug, Härtefälle nur bei absoluten Ausnahmen, sofortige Abschiebungen, Asylanten müssen Gerichtskosten selbst tragen)
- Das Recht auf Familiennachzug von in der BRD lebenden Asylanten wird komplett gestrichen
- Sofortige Anwendung der Ersteinreiseklausel von Dublin und sofortiger Stopp der Zuständigkeitsübernahme durch Selbsteintritt. Durchsetzung des Asylrechts und Anwendung nach Maßgabe des Art. 16a GG soweit als möglich.
- Personen, die ihre Identität nicht offenlegen oder verschleiern, werden umgehend in den Herkunftsstaat, und soweit dieser nicht bekannt ist, in einen aufnahmebereiten Drittstaat, abgeschoben. Solange kein aufnahmebereiter Staat besteht, werden die Personen bis zur Offenbarung ihrer Identität oder ihrer Abschiebung in Gewahrsam genommen.
- Alle Asylanten werden zentral in bewachten Einrichtungen mit beschränktem Ausgang untergebracht.
- kein Anspruch auf Bargeld
- Schlepperbanden müssen durch Interpol, Frontex und Justiz bekämpft werden.
Mittelfristige Maßnahmen:
- Staatsvertrag mit einem beliebigen Staat zur Aufnahme Staatenloser bzw. von Personen, die ihre Herkunft verschweigen.
Langfristige Maßnahmen:
- Abschaffung des Asylgrundrechts in der BRD.
Da Art. 16a Grundgesetz (auf das Asylrecht kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist) kaum Anwendung findet („Dublin-Abkommen“), ist der Artikel per se fragwürdig. Im Bedarfsfall kann im Einzelfall ein Recht auf Asyl gewährt werden, soweit entsprechende Kapazitäten vorhanden sind (z.B. für ukrainische Frauen und Kinder).
Umgang mit kriminellen und erwerbslosen Ausländern
Sofortmaßnahmen:
- Alle vorbestraften (ab einer Strafe von 90 Tagessätzen) und als islamistische Gefährder eingestuften Ausländer werden umgehend in ihre Herkunftsländer abgeschoben. Alle ausreisepflichtigen Ausländer werden sofort abgeschoben. Fluglinien werden dazu verpflichtet, gewisse Kontingente bei Flügen in Herkunftsländern für Abschiebungen freizuhalten und diese mitzunehmen. Die Bundeswehr wird darüber hinaus im Wege der Amtshilfe zur Bereitstellung von Transportmaschinen verpflichtet. Abschiebungen geschehen ohne Vorwarnung. Die Bundespolizei stellt eigene Kräfte ausschließlich dafür zur Verfügung. Alle Ausreisepflichtigen erhalten eine Aufforderung zur Ausreise binnen 3 Monaten (Zeitraum für Kündigung evtl. vorhandener Wohnung, Arbeit usw. Die Auswirkungen für Vermieter, Arbeitgeber, usw. sollen so gering wie möglich gehalten und Schaden abgewendet werden). Wenn dem nicht nachgekommen wird, greifen Zwangsmaßnahmen. Die Kosten hierfür trägt der Ausreisepflichtige. Zur Sicherung wird vorhandenes Vermögen beschlagnahmt bis hin zur Taschenpfändung. Eventuell hier lebende Familienangehörige können dafür unter Umständen haftbar gemacht werden. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, daß Kosten und Beeinträchtigungen für die deutschen Steuerzahler so gering wie möglich gehalten werden.
- Die Anforderungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft werden auf 15 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts in der BRD ohne Vorstrafen und langfristigem Bezug von Sozialleistungen erhöht. Das Niveau des Einbürgerungstest wird angehoben und es benötigt ein Sprachniveau von mindestens C1.
- Alle erwerbslosen Ausländer (länger als 3 Monate erwerbslos) werden umgehend in ihre Herkunftsländer abgeschoben [Verfahrensweise wie bei ausreisepflichtigen Ausländern]. Jeder freie Arbeitsplatz ist vorzugsweise mit einem deutschen Arbeitnehmer zu besetzen. Sollte dies nachweislich nicht möglich sein, ist dieser zunächst mit einem Angehörigen der Europäischen Union zu besetzen. Nur wenn dies nicht möglich ist oder ganz überwiegende Interessen im Einzelfall eine Beschäftigung von hochqualifizierten Fachkräften notwendig machen, können bei diesem Arbeitsplatz außereuropäische Ausländer beschäftigt werden.
- Das Recht auf Familiennachzug von in der BRD lebenden Ausländern wird komplett gestrichen. Hiervon ausgenommen sind der Ehepartner sowie gemeinsame Kinder der oben genannten hochqualifizierten Fachkraft für den Zeitraum der ausgeübten Tätigkeit.
- Im Ausland lebende Familienangehörige von in der BRD lebenden Ausländern haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen und Subventionen (Kindergeld) des deutschen Staates.
- Bei staatenlosen Ausländern wird eine Ingewahrsamnahme bis zur Preisgabe der Personalien und des Herkunftslands vollzogen. Sollte auch dies nicht zur Überstellung in das Herkunftsland führen, wird mit einem Drittstaat eine Vereinbarung getroffen, welcher diese staatenlosen Ausländer aufnimmt. Entwicklungshilfe und andere bilaterale Verträge werden daran gekoppelt, ob ein Land ihre oder andere Ausländer zurücknimmt. Gegen aufnahmeunwillige Länder können wirtschaftliche Sanktionen verhängt werden.
Mittelfristige Maßnahmen:
- Jeder Ausländer hat ohne die Inanspruchnahme von staatlichen Sozialleistungen seinen Lebensunterhalt in Deutschland selbst zu bestreiten. Ausländer, welche länger als 3 Monate staatliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen, werden umgehend in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. [Verfahrensweise wie bei ausreisepflichtigen Ausländern].
- Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, Entziehung der Staatsbürgerschaft, wenn diese erschlichen wurde. Eine „Doppel-Staatsbürgerschaft“ wird es nicht geben.
- Damit EU-Ausländer das Recht auf Freizügigkeit und Anspruch auf Sozialleistungen in der BRD genommen werden kann, bedarf es einer Reform des EU-Rechts oder dem Austritt aus der Europäischen Union (EU).
Langfristige Maßnahmen:
- Der Zuzug von nicht europäisch-stämmigen Ausländern wird gestoppt. Sollte sich ein Ausländer dauerhaft in der BRD ansiedeln wollen, hat dieser die folgenden Nachweise und Sicherheiten mitzubringen: Der Lebensunterhalt muss vollständig aus eigener Kraft bestritten werden können. Ein Gehaltsnachweis, mind. in Höhe des nationalen Durchschnittseinkommens, muss nachgewiesen werden.
Umgang mit eingebürgerten Ausländern
Sofortmaßnahmen:
- Rückkehr zum ius-sanguinis-Grundsatz [Abstammungsprinzip], Erschwerung der Staatsbürgerschaftserwerbung.
- Kinder von Ausländern erhalten nicht bei Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft.
Mittelfristige Maßnahmen:
- Hinwirkung auf eine Rückumwandlung abgegebener Staatsbürgerschaften (wenn derjenige also vorher eine hatte), Abschluss entsprechender Verträge mit den Herkunftsländern, dass diese die alte Staatsbürgerschaft wieder zurück erhalten. Eine „Doppel-Staatsbürgerschaft“ wird es nicht geben.
Langfristige Maßnahmen:
- Hinwirkung darauf, dass auch Ausländer in 3. Generation, die in Deutschland geboren sind und automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft inne haben, die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes eines Elternteils erhalten.
Wie verhält es sich bei Menschen gemischter Abstammung, also Menschen, von welchen nur ein Elternteil deutsch ist?
Dafür muss es ebenso klare Regeln geben, da dies eine zunehmende Anzahl von Menschen betrifft.
Die beste Zeit meines Lebens war Anfang der 1990er Jahre in Mitteldeutschland, als die russischen Besatzer abzogen und man endlich unter Seinesgleichen lebte. Leider nur von kurzer Dauer.
Das Abstammungsprinzip ist das einzig richtige für ein friedvolles Leben.
Ich bevorzuge diesbezüglich einen anderen Gesetzestext, der genauer definiert, wer zum deutschen Volk gehört, der bis heute gültig ist, der Teil, der heutigen Gesetzgebung ist!
Das Abstammungsprinzip ist wirklich mehr als fair.
Deutscher Pass nur für deutsches Blut.
Ich verstehe sowieso nicht, weshalb ein Türke oder Bulgare einen deutschen Pass haben sollte.
Ich als Deutscher will und brauch ja auch keinen Türken oder Bulgaren Pass.
Wozu auch?
Aber wie genau definiert sich für euch ein Ausländer?
Ausländer sind für mich persönlich erstmal alle diejenigen die in Deutschland leben und nicht deutscher Abstammung sind.
Oder seht ihr das doch anders?
Du beantwortest dir die Frage schon richtig selbst…
nicht so, wie du es denkst!!!