Repressionen gegen die Nordische Widerstandsbewegung in Finnland (Teil 2)

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Die Nordische Widerstandsbewegung wurde in Finnland auch noch nie aufgrund von „Volksverhetzung“ verurteilt.

Nachdem die Diskussion über ein Verbot der Nordischen Widerstandsbewegung in Finnland begann, kam es währenddessen in der Belegschaft der Nationalen Untersuchungsbehörde zu einer Verurteilung, nachdem einem Pädophilen geholfen wurde, seine perversen Neigungen auszuleben. Ein Mitarbeiter des Nationalen Nachrichtendienstes wurde bei ungenehmigtem Datenzugriff erwischt und der ehemalige Chef der Drogenbekämpfungseinheit der Polizei von Helsinki wurde aufgrund mehrerer Drogendelikte festgenommen und verurteilt.
Der Chef der Kriminalpolizei der Nationalen Untersuchungsbehörde, Rabbe von Herzen, wurde erst diese Woche vor Gericht für ungenehmigtem Datenzugriff verurteilt.
Des Weiteren wurde die Polizei Helsinkis der Folter für schuldig befunden, indem sie einen unserer Aktivisten in Handschellen zu einem Kommunisten, dessen Hände frei waren, in den Polizeiwagen stecken.
Wenn wir uns die Zahl der begangenen Straftaten anschauen, wäre die Nordische Widerstandsbewegung auf der Verbotsliste nicht oben zu finden.
Die Forderung des Verbotes des Polizeirats, beruht auf den Geschehnissen vom vergangenen September in Helsinki, als dem Gericht zufolge unser Aktivist Jesse Torniainen dem drogensüchtigen Jimi Karttunen einmal auf die Brust trat. Die Medien bezeichneten Torniainen daraufhin sofort als „Killer“.
Selbst die Polizei sprach sich nun für ein Verbot der Organisation aus, obwohl der Fall noch nicht einmal vor Gericht angehört wurde. Dem Vorwurf des Mordes wurde, im sonst sehr wackeligen Verbotsverfahren, eine nicht unwichtige Rolle beigemessen.

Interessanterweise bestand laut Gericht allerdings keine Ursächlichkeit zwischen dem Tritt und dem Todesfall. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung wurde also fallen gelassen!
Karttunen konsumierte Drogen und vernachlässigte seine Kur während seines Krankenhausaufenthaltes, Torniainen traf demnach keine Schuld an seinem Ableben.
Der Polizeirat kommentierte die Gerichtsentscheidungen jedoch überhaupt nicht und blieb bei seiner Linie, dass die Nordische Widerstandsbewegung aufgrund dieses Vorfalls verboten werden müsste.

In anderen Worten, die Polizei traf die Entscheidung, den Verbotsantrag einzureichen, noch vor der Gerichtsverhandlung und zog diesen auch nicht nach der Entscheidung des Gerichts zurück. Die Systemmedien und die politische Elite haben sich sehr ereifert, den „fatalen Angriff“ öffentlich zu debattieren. Selbst nachdem der Vorwurf der fahrlässigen Tötung vom Gericht fallen gelassen wurde. Es handelt sich um eine Aufreihung von systematischen Lügen mit dem das Verbot politischer Opposition gegenüber dem „ guten Bürger“ gerechtfertigt werden soll.

Von vielen Leuten wurde abgewägt, ob im Verbotsverfahren das Strafrecht UND das Recht, welches Volksverhetzung verbietet, als Grundlage der Klage dienen sollten.
Wir sehen keine Möglichkeit, dieses Vorgehen anzuwenden.
Der finnische Arm der Nordischen Widerstandsbewegung, seine Veröffentlichungen, seine Führer und Aktivisten, haben sich in ihrer ganzen Geschichte nie der Volksverhetzung schuldig gemacht. Ein „rassistischer Hintergrund“ wurde von einem Gericht in noch keinem Verfahren gegen einen unserer Aktivisten, der im Rahmen seiner politischen Aktivitäten vor Gericht stand, als erwiesen betrachtet.

Demonstration der Nordischen Widerstandsbewegung

In anderen Worten fanden aus der Sichtweise der Rechtsprechung nie rassistische Aktivitäten statt, für die man die Nordische Widerstandsbewegung verurteilen könnte.
Wenn Agitation gegen ethnische Gruppen einen Verbotsgrund darstellen würde, sollte man zu aller erst die regierende Partei „Wahre Finnen“ verbieten. Ihre Mitglieder wurden in der Vergangenheit der Agitation verdächtigt, angeklagt und für schuldig befunden – die letzten Fälle Sebastian Tynkkynen, Terhi Kiemunki und Teuvo Hakkarainen.
Zusätzlich gestand die Polizei vor nicht allzu langer Zeit, das Opfer von „Hasstaten“ meist Finnen und keine Migranten sind!
Die Widerstandsbewegung ist also das falsche Ziel der Polizei, wenn es darum geht „Hasstaten“ zu verhindern.

Nach dem Ereignis im September startete das Justizministerium, welches mit der Polizei zusammenarbeitete, eine Untersuchung, ob es in Zukunft eine deutlich längere Anmeldefrist für Demonstrationen geben sollte. Die Widerstandsbewegung hat die Polizei jedoch oft über öffentlichkeitswirksame Aktionen informiert, die nicht als Demonstration definiert werden können. Also kann dieses Argument ebenso wenig als Verbotsgrund herhalten.

Teil 1 dieses Berichtes findet ihr hier.

Weiter geht es in Kürze mit Teil 3.
 

 

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