268.000 Syrer haben Anspruch auf Familiennachzug

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Über eine Viertel-Million Syrer sind berechtigt ihre Familienangehörigen sofort nach Deutschland zu holen. Eine neuerliche Asyl-Invasion droht.

Rund 268.000 art- und kulturfremde Syrer haben laut einem Medienbericht der Bild auf Grund ihres Aufenthaltsstatus das Recht, ihre Familie nachzuholen. Durchschnittlich naht eine syrische Frau 2,7 Kinder. Bei einer Ein-Frau-Ehe kann man also von 4 Personen ausgehen, die durchschnittlich zu dem männlichen Asylant nach Deutschland kommen werden. Da aber auch oftmals Eltern und weitere Verwandte im Zuge des Familiennachzuges von den deutschen Behörden akzeptiert werden, die zwei-Frauen-Ehe in arabischen Staaten weit verbreitet ist, muß von einer weitaus größeren Zahl als 1 Million neuer Ausländer ausgegangen werden. Das BAMF rechnet  derweil nur mit 0,9 bis 1,2 Angehörigen pro „Flüchtling“.

Zwar hatte die Bundesregierung im Zuge der Asylflut beschlossen, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre auszusetzen, jedoch fallen diese 268.000 Syrer nicht darunter. Somit steht ihnen das Recht auf Familiennachzug nach Artikel 6 des Grundgesetzes zu, das den Schutz der Ehe und der Familie regelt. Ab 2018 kommen dann nochmal Hunderttausende weitere Syrer hinzu, die nichts anderes im Sinn haben, als ihre Sippschaft nach Deutschland zu bringen und Teil des deutschen Sozialsystems zu werden.

Oftmals haben ganze Familienclans ihr Geld zusammengelegt, damit ein Familienmitglied die Reise nach Deutschlandschafft, hier Asyl beantragt und genehmigt bekommt und dann den Rest der Sippschaft nachholt.

„Der III. Weg“ fordert in der Asyl- und Ausländerpolitik:
 

 

 

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