Asylanten aus Deutschland werden bereits seit Anfang April nur noch dann in südosteuropäische Länder abgeschoben, wenn die dortigen Staaten die sogenannten EU-Standards im Bereich der Unterbringung einhalten. Deshalb gibt es seit April 2017 einen Rückführungsstopp, wie aus einer Kleinen Anfrage der Linkenfraktion hervorgeht, über die heute der Spiegel berichtet. Dieser Rückführungsstopp widerspricht der Dublin-Verordnung und ist somit ein offener Rechtsbruch. Die Dublin-Verordnung regelt, welcher Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags innerhalb der EUzuständig ist. Nämlich der, über den der Asylant in die EU eingereist ist.
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