Kündigung wegen Lesens von „Mein Kampf“ in Mittagspause rechtens

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Selbst in seiner Freizeit wird es jetzt schon einem Ordnungsamt-Mitarbeiter zum Fallstrick, daß er in seiner Mittagspause eine Originalausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ liest. Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters des Bezirksamts Reinickendorf für rechtswirksam gehalten, der während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe von „Adolf Hitler, Mein Kampf“ mit einem eingeprägten Hakenkreuz gelesen hatte. Begründet wird die rechtmäßige Kündigung damit, daß der Mitarbeiter in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auftrete und damit sei er in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Er habe mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes, einem verfassungswidrigen Symbol, in besonderer Weise gegen diese Verpflichtung verstoßen. Das beklagte Land müsse daher dieses schwerwiegende Verhalten nicht abmahnen, sondern könne es zum Anlass für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nehmen.

 

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