„Kategorie C“-Konzertverbot war rechtswidrig

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Ende April letzten Jahres sollte im Clubhaus der „Outlaws MC Heinsberg“ in Hückelhoven-Baal die Hooligan-Rockband „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ auftreten. Die Stadt Hückelhoven verbot kurzerhand das Konzert, wogegen seitens der Veranstalter geklagt wurde. Das Verwaltungs-gericht Aachen stufte das Verbot seitens der Behörden als rechtswidrig ein und gab der Klage des Rockerclubs statt. Das Gericht sah die Verbotsverfügung als mangelhaft an, da einerseits der Kläger vor dem Verbot nicht angehört worden sei und zum anderen habe keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestanden, wie die Stadt in ihrer Ordnungsverfügung behauptete. Hierfür fehlten konkrete Anhaltspunkte. Gegen das Urteil kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

1 Kommentar

  • Genial,aber leider haben wir hier im Kreis HS wohl den Kampf ums Volk schon verloren. Bin angenehm hier an der Grenze überrascht, wie patriotisch die Limburger hier an der Grenze sind. Selbst die meinen, was wir hier tun hat nichts mehr mit Weltoffenheit zu tun.

    Christian Hermanns 27.01.2018
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