Ein nach zwölf Jahren aus der Haft frei gelassener 41-Jähriger soll innerhalb kürzester Zeit erneut versucht haben, zwei Frauen zu vergewaltigen. Obwohl der Mann sich einer Therapie verweigert hatte, musste der Sexualstraftäter nach dem kompletten Absitzen seiner Haftstrafe entlassen werden. Zu der zwölfjährigen Haftstrafe war der Mann wegen Vergewaltigung eines zwölf Jahre alten Mädchens und dreier Frauen verurteilt worden. Die Frauen hatte er jeweils in den frühen Morgenstunden überfallen – eine Parallele zu den beiden aktuellen Fällen.
Die Partei „Der III. Weg“ fordert für Vergewaltiger als Voraussetzung zur Haftentlassung die freiwillige chemische Kastration der Sexualstraftäter. Ohne diese Maßnahme darf zukünftig eine Haftentlassung nicht mehr möglich sein.