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Warum wird denn Frau Haverbeck, die vorsätzlich Volksverhetzung begeht, als „politische Gefangene“ vornehmlich behandelt, während hingegen ein Aktivist der wegen einer Notwehr-Situation für Körperverletzung verurteilt wird als „nationaler Gefangener“ eingestuft. Letztere bekommen ja offenbar weniger Unterstützung, zumindest wird dies in dem Beitrag suggeriert. Erfolgt die Unterscheidung nach den im Urteil aufgelisteten Paragraphen?
Hallo HansDieter,
Wonach die Gefangenenhilfe unterscheidet zwischen politischen und nationalen Gefangenen, also ob dies auf Paragraphen des StGB basiert, das müsstest Du bitte direkt erfragen bei den Aktivisten der Gefangenenhilfe.
Eine Kontaktmöglichkeit findest Du hier http://www.gefangenenhilfe.info oder alternativ über deren Facebook-Seite.