Nach fast 2 Jahren nach der mündlichen Urteilsverkündung (11. Juli 2018) liegt nun endlich die schriftliche Urteilsbegründung den Verurteilten vor. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München hat für dieses Werk die gesetzliche Frist von 93 Wochen bis auf einen Tag ausgereizt. Das schriftliche Urteil erläutert die Gründe, warum sie die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft, ihre vier Mitangeklagten, darunter der langjährige Aktivist Ralf Wohlleben, zu Strafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren verurteilt hat.
Das 3025-seitige Urteil umfasst sechs Aktenordner, und noch einmal 44 Aktenordner mit den gesammelten Anträgen, Verfügungen und Protokollen aus fünf Jahren NSU-Prozess.
Ab Eingang des Urteils bei den Verteidigern haben diese lediglich einen Monat Zeit, um ihre Revisionsanträge beim Bundesgerichtshof (BGH) zu begründen. Lächerlich im Vergleich zu den 93 Wochen, die die Richter zur Urteilsbegründung hatten.
In rund zwei Jahren kann man dann mit einer Entscheidung des BGH rechnen.