Heute urteilte des Berliner Landgericht, daß Andreas Kalbitz seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied des Bundesvorstands bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder ausüben dürfe. Der von Jörg Meuthen forcierte Parteiausschluß ist somit erstmal nichtig. Die Vorsitzende Richterin Meline Schröer begründete das Urteil damit, dass nach dem Parteiengesetz für die Beendigung einer Mitgliedschaft das Schiedsgericht der Partei zuständig sei und nicht der Bundesvorstand als Exekutive. Die Frage nach der etwaigen Mitgliedschaft von Kalbitz in der verbotenen Organisation Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) habe für das Gericht dabei keine Rolle gespielt, betonte die Vorsitzende Richterin.
Aber auch dies bestreitet Kalbitz laut der „Zeit“ in Form einer eidesstattlichen Erklärung und erfährt dabei Unterstützung durch den ehemaligen HDJ-Führer Sebastian Räbiger. Dieser gab laut der „Zeit“ ebenfalls in einer eidesstattlichen Erklärung bekannt, daß im damals genutzten „Vereinsverwaltungsprogramm GS Verein“ keine Unterscheidung zwischen „Interessenten, Anwärtern, Mitgliedern“ und „bloßen Beziehern des vom Verein herausgegebenen Jahreskalenders, bloßen Beziehern der Vereinszeitschrift oder sonstigen Personen, deren Daten eingepflegt wurden„, gemacht wurde. Weiter heißt es: „Die Tatsache, dass einer Person von dem Programm eine solche Nummer zugewiesen worden ist, bedeutet daher nicht, dass diese Person Mitglied der HDJ war.“
Der Rauswurf von Kalbitz basiert aber gerade auf der angeblichen Mitgliedschaft seiner Person in der HDJ. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte in einem internen Bericht die „Familie Andreas Kalbitz“ als ehemaliges Mitglied der Organisation mit der Mitgliedsnummer „01330“ bezeichnet.