Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass der bayerische Verfassungsschutzbericht 2019 in seiner aktuellen Form nicht weiter verbreitet werden darf, da dieser die Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) als rechtsextremistische Organisation darin aufführt. Die 1981 gegründete ZFI wurde noch vor dreizehn Jahren seitens der bayerischen Staatsregierung attestiert, daß es „keine Anhaltspunkte bei der ZFI für rechtsextremistische Bestrebungen“ gebe. Warum sich dies nun geändert haben sollte, konnte die Staatsregierung, beziehungsweise das Landesamt für Verfassungsschutz, vor Gericht nicht näher begründen und somit gab das Verwaltungsgericht München dem Kläger Recht und untersagte das weitere Verbreiten des bayerischen Verfassungsschutzberichtes 2019. Die Staatsregierung hat Rechtsmittel gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts angekündigt.
Im o.e VSB 2019 wird auch u.a. ein politischer Aktivist erwähnt.Begründung: Seine „Auslassungen“.Bitte,was ist das? Seit wann sind Wahrheiten „Auslassungen“?Politische Aktivisten werden medial totgeschwiegen – auch als Kandidaten bei Wahlen-, aber sonst sind sie im Visier der „Herr Lehrer,ich weiß was…“ Typen. Nun, manche Erwähnte sehen den Eintrag als Adelung.
Vielleicht soll ja bloß nicht an die Öffentlichkeit gelangen, daß der so oft gescholtene Antisemitismus zu 80% von Muslimen ausgeht. Derlei Fakten stehen in diesem hübschen Bericht, der allzu sanft besaitete Gutmenschengemüter dazu veranlaßen könnte, einen Herzinfarkt zu erleiden.
Das geht ja mal gar nicht!