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Nationale Partei – DER III. WEG

Platz vor früherem Heß-Gefängnis nach Weißer Rose benannt

17.08.2020 - 16:41

Der Platz in unmittelbarer Nähe des früheren Spandauer Gefängnisses der alliierten Siegermächte wurde pünktlich zum Todestag von Rudolf Heß umbenannt. Der bisher unbenannte Platz trägt ab sofort den Namen der sogenannten Widerstandsgruppe „Weiße Rose“.

Mord verjährt nicht!

 

Am 17. August 1987 endete nach 46 Jahren Haft das Leben des letzten Häftlings im Spandauer Vier-Mächte-Gefängnis unter mysteriösen Umständen. Am Tag des Todes von Rudolf Heß verbreitete sich die Nachricht, dass Rudolf Heß in den frühen Nachmittagsstunden im Alter von 93 Jahren Selbstmord begangen habe. Innerhalb weniger Tage tischten die alliierten Gefängnisdirektoren vier Versionen zum Hergang des angeblichen Selbstmordes auf. Jede Version steigerte dabei nur die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Selbstmord-These. Parallel dazu wurde von der Familie des Verstorbenen mit der Unterstützung einer breiten Öffentlichkeit versucht, das Ende des alten Manns von Spandau aufzuarbeiten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen konnten nie mit den präsentierten Selbstmord-Thesen in Einklang gebracht werden. Bis heute ist das Ende von Rudolf Heß nicht zweifelsfrei geklärt. Ein Grund dafür war die Sperrfrist, die die Engländer auf die Heß-Akten gelegt hatten. Ohne diese Akten blieb es unüberprüfbar, ob es wirklich Belege für die Selbstmord-These gibt oder ob ein Verbrechen verschleiert werden soll. Die BRD könnte also bei einem Interesse an der Aufklärung des Falls Akteneinsicht in Großbritannien einfordern. Die 30-jährige Sperrfrist ist abgelaufen.

In diesem Jahr jährt sich der Tod des letzten Häftlings im 1000-Mann-Gefängnis zum 33. Mal.