Franken: Polizeilicher Schusswaffengebrauch vor Asylkaschemme

Home/Stützpunkt Mittelfranken, Überfremdung (Ausländer/Asyl)/Franken: Polizeilicher Schusswaffengebrauch vor Asylkaschemme

Am 18. Oktober 2020 kam es vor der Asylkaschemme in Greding (Landkreis Roth in Mittelfranken) zu einem Schusswaffeneinsatz von Polizeibeamten. Die Abgabe eines Warnschusses war notwendig, um einen aggressiven Asylanten, der mit einem Messer auf die Polizeibeamten losging, in Schach zu halten.

Wie die Polizei mitteilte, erfolgte gegen 16 Uhr an dem Sonntagnachmittag ein Notruf vom Sicherheitsdienst der Asylunterkunft. Hier wurde der 35-jährige Asylant gemeldet, der hochaggressiv mit einem Messer durch die Unterkunft stürmte. Hierbei richtete der vollgesoffene Asylbewerber sein Messer wechselseitig gegen das Sicherheitspersonal und sich selber. Beim Eintreffen der Streifenbeamten war der Asylant bereits vor dem Haus. Unvermittelt ging er mit dem Messer auf die Polizeibeamten los. Die Polizisten zogen die Waffen. Jedoch erst ein Warnschuss konnte den ausländischen Messermann kurz zur Besinnung bringen. Der 35-jährige Angreifer ließ sich daraufhin widerstandslos festnehmen. Mit über zwei Promille im Blut wurde der Asylant jedoch nicht in Haft genommen, sondern in „die Obhut einer Fachklinik“ übergeben, wie es im Polizeibericht stand. Dies deutet schon darauf hin, dass er trotz des heftigen Angriffs und dem laufenden Ermittlungsverfahren wegen des tätlichen Angriffs auf die Polizeibeamten keine harte Strafe erwarten muss.

Klinik statt Knast für den Angreifer

Die bundesdeutsche Kuscheljustiz wird dem hier angeblich Schutzsuchenden sicherlich wieder einmal ein vermeintliches Trauma attestieren und entsprechend strafmildernd auslegen. Man darf gespannt sein, wann der Messermann sich dann zu seiner nächsten Tat hinreißen lässt, die möglicherweise nicht so glimpflich abläuft. Wir von der Partei „Der III. Weg“ fordern ein konsequentes Durchgreifen gegen kriminell gewordene Asylbewerber. Dies beinhaltet:

  • Asylschnellverfahren, welche innerhalb von 48 Stunden nach Stellung des Asylantrags über ein grundsätzliches Antragsrecht entscheiden.
  • Einführung eines Ausländerrückführungsprogramms, insbesondere für arbeitslose und straffällig gewordene Ausländer.
  • Sofortige Abschiebung von abgelehnten oder kriminellen Asylbewerbern.
  • Zentrale Unterbringung von Asylanten und keine Unterkünfte in kleineren Ortschaften.
  • Ein sofortiges Ende der imperialistischen Kriegstreiberei durch die USA und Israel, welche vielfach Flüchtlinge hervorruft.

1 Kommentar

  • Ihre Standpunkte kann man nur unterstützen.
    Herbert Mierzwa
    Über Facebook und meinen Namen finden sie auch Kommentare von mir.

    Herbert Mierzwa 18.12.2020
  • Die Frage ist nicht, ob der Kulturbereicherer wieder jemanden verletzt oder gar tötet, sondern wann.

    Jörg 24.10.2020
  • Es gibt eine Antiabschiebe Industrie und die steht über der Regierung, denn Marionetten haben nichts zusagen.

    Wilhelm 24.10.2020
×

Schneller und einfacher Kontakt über WhatsApp - Einfach auf den unteren Button klicken!

 

Kontakt über Threema unter der ID:
Y87HKB2B

×