Generalbundesanwalt verhaftet 25-jährige Linksextremistin wg. Verdacht auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
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Der Generalbundesanwalt hat in Leipzig eine mutmaßliche Anführerin einer linksextremen Gruppe verhaften lassen. Der 25-jährigen Studentin wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, besonders schwerer Landfriedensbruch, räuberischer Diebstahl, Urkundenfälschung und gemeinschaftlich begangene, gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die mindestens zehnköpfige linksextreme Gruppe soll bereits seit Anfang 2019 mit Angriffen und Anschlägen auf Nationalgesinnte aktiv sein. Dabei u.a. ein Angriff auf eine Lokalität in Eisenach. Etwa 15 Linksextreme griffen damals die Gaststätte in der Nacht an, beschädigten das Inventar und verletzten Besucher. Zwei Nationalisten, die die Lokalität besuchten, wehrten sich vehement gegen die vermummten Angreifer und konnten diese in die Flucht schlagen. Für welche weiteren Anschläge und Übergriffe diese Gruppe noch verantwortlich gemacht wird, ist bisher unklar.
Warum hier jetzt aber nur eine Person der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung verhaftet wurde, bleibt unklar und wirkt inkonsequent.
Wie kommen die Strafverfolgungsbehörden denn darauf, diese rote Unperson wäre die Führerin einer kriminellen Vereinigung? Der Masse und der Qualität der Straftaten zufolge wäre diese Bande eine terroristische Vereinigung nach § 129 a StGB! Roter Terror gegen volkstreue Deutsche also. Und wie Terroristen zu behandeln sind, das muss ich sicher keinem erklären. Oder etwa doch?
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