Nachbetrachtungen des Anschlags in Wien (Teil1/2)

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Die österreichische Bundeshauptstadt Wien wurde am Abend des 02.11.2020 von einem islamistischen Terroranschlag erschüttert. Nachdem wir bereits zeitnah darüber berichtet hatten, wollen wir nun einen Blick auf die Folgen werfen. Dabei kamen 4 Personen ums Leben, 22 wurden zum Teil schwer verletzt, der Täter kam beim Eingreifen der Polizei ebenfalls ums Leben.

Am letzten Abend, bevor um Mitternacht der zweite Lockdown auf Grund der fragwürdigen Corona-Pandemie in Kraft treten sollte und daher viele noch die vorerst letzte Gelegenheit zum Besuch von Lokalen und Veranstaltungseinrichtungen nutzten, peitschten kurz vor 20:00 Uhr plötzlich Salven von Schüssen durch die Seitenstettengasse in der Wiener Innenstadt, in der sich auch die Synagoge befindet, in welcher jedoch zu diesem Zeitpunkt kein Betrieb war. Der Täter lief in weiterer Folge mit einem Sturmgewehr, einer Pistole , einer Machete und einem Sprengstoffgürtel (der sich im Nachhinein glücklicherweise als Attrappe entpuppte) bewaffnet durch die Gassen und schoß dabei wahllos auf Passanten und Lokalgäste.

Kurz nach 20:00 Uhr gingen daraufhin beim Polizeinotruf so viele Anrufe ein, daß manche nicht mehr erfolgreich durchgestellt werden konnten.
Es wurden daraufhin die Spezialkräfte der Einsatzkommandos Cobra ( Sondereinheit für Einsätze mit erhöhtem bis sehr hohem Gefährdungsgrad, insbesondere bewaffnete Geiselnahmen, Einsätze zur Festnahme von gefährlichen Gewalttätern sowie gegen die organisierte Kriminalität und Terrorismus) sowie WEGA (vom früheren Namen Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung), der ältesten polizeilichen Sondereinheit Österreichs alarmiert, sowie das Jagdkommando des österreichischen Bundesheeres zur Sicherung der kritischen Infrastruktur angefordert.

 

Optimierung des Einsatzkommandos

Bereits um 20:09 Uhr konnten die Spezialkräfte der Einsatzkommandos den Täter in rekordverdächtiger Zeit im Bereich des Ruprechtsplatzes ausschalten, nachdem er zuvor dort noch sein letztes Opfer ermordete. Dazu hat sowohl eine bundesweit taktisch optimierte Aufstellung der Einsatzkommandos, sodaß jeder Punkt in Österreich innerhalb von 70 Minuten nach Alarmierung erreicht werden kann, als auch die mit Ende 2018 erfolgte Ausrüstung aller Streifenwagen mit einem gesichert untergebrachten Sturmgewehr Steyr AUG A3 maßgeblich beigetragen. Der Amoklauf des Täters forderte insgesamt vier zivile Opfer und 23 teils schwer Verletzte, darunter auch ein sich zufällig in dem Bereich aufhaltender Polizist.

Stand 05.11.20 konnten bereits 12 der Verletzten aus dem Spital entlassen werden und sind noch drei in intensivmedizinischer Behandlung, jedoch nicht mehr in Lebensgefahr.

Daß es nicht noch mehr Opfer gab, sei den Berichten zufolge auch den „Helden von Wien“, den türkischstämmigen Kampfsportlern Mikail Özen und Recep Gültekin zu verdanken, welche zunächst eine ältere Frau in Sicherheit gebracht haben, während einer dabei selbst eine Schußverletzung abbekommen hat. In weiterer Folge haben die beiden einen von dem jungen Palästinenser Osama Joda in Sicherheit gebrachten, verletzten Polizeibeamten zu einem Krankenwagen gebracht.

 

Wiens Überfremdung

Ohne die Leistungen der „Helden von Wien“ schmälern zu wollen, sieht man hier sehr deutlich, wie überfremdet Wien inzwischen geworden ist.
Informierten Bürgern ist auch der junge Palästinenser bereits bekannt, da er Teil einer elfköpfigen Familie ist, die im Vorjahr Schlagzeilen machte, als sie sich im niederösterreichischen Ort Weikendorf ein Haus kaufen wollte und dies vom Bürgermeister samt dem Gemeinderat einstimmig mit der Begründung, daß „die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander liegen“, sich „dies bis ins gesellschaftspolitische Leben ziehe“ und „kein Interesse an ihrem Zuzug bestehe“ abgelehnt wurde.
Die Grundverkehrsbehörde und die Gerichte gaben allerdings der Familie auf Grund eines „dringenden Wohnbedürfnisses der staatenlosen Erwerber“ Recht, sodaß der Kauf auch ohne Vorliegen eines mindestens zehn Jahre andauernden offiziellen Aufenthalts in Österreich möglich wurde.

Der Täter des Terroranschlags wurde inzwischen als Kujtim F. identifiziert, ist einschlägig vorbestraft und besitzt sowohl die nordmazedonische, als auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Er ist Anhänger der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) und hat sich vmtl. in einer in Wien einschlägigen, amtsbekannten und bis dato unverändert aktiven (Hinterhof-)Moschee radikalisiert.

Er wollte sich 2018 der IS-Miliz in Syrien anschließen und wurde dabei an der türkisch-syrischen Grenze im Herbst 2018 verhaftet und in Auslieferungshaft genommen.

Im Jänner 2019 kam er in Wien in U-Haft und wurde im April 2019 nach den §§ 278a (kriminelle Organisation) sowie 278b (terroristische Vereinigung) zu 22 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Urteil wurde im Juli 2019 von der Berufungsinstanz bestätigt und bereits am 05. Dezember 2019 wurde Kujtim F. – sogar trotz Ablehnung durch den Staatsanwalt – vorzeitig entlassen, nach einer angeblichen Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe, wie sämtliche Medien unisono völlig unkritisch berichten.

Allerdings sollte mit mathematischen Grundkenntnissen klar sein, daß (unter Anrechnung der U-Haft) bereits eine vorzeitige Entlassung nach 11 Monaten erfolgte, was eben keine 2/3 der Verurteilung zu 22 Monaten sind.

 

„Frühe Entlassung biete Vorteile“

Doch die Farce mit der vorzeitigen Entlassung geht weiter:

Die Justiz unter der Grünen Ministerin Alma Zadić und Experten betonen, eine „etwas frühere Entlassung“ sei „üblich und biete Vorteile, da dem Täter dann Bewährungshilfe auferlegt werden kann“.

Die Richterin, welche die vorzeitige Entlassung befürwortete, gab dazu folgende Begründung: „Aufgrund des erstmals und mittlerweile massiv verspürten Haftübels, der positiven Entwicklung des Strafgefangenen (…) und des Vorhandenseins eines sozialen Empfangsraums sowie einer Unterkunft“ sei davon auszugehen, daß zwei Drittel der Strafe ausreichen, um F. zu einer gesetzeskonformen Lebensführung zu veranlassen“.
Eigenartigerweise scheinen derartige Privilegien und Sonderbehandlungen vor allem islamistischen bzw. kulturfremden Gewalttätern zuteil zu werden, während das Strafmaß bei gewaltfreien Meinungsdelikten wie dem Stellen „falscher“ bzw. unerwünschter Fragen bis zum letzten Tag verbüßt werden muß und hier eine Haftempfindlichkeit selbst bei hohem Alter der Verurteilten keine Rolle spielt.

Kujtim F. wurde mit seiner vorzeitigen Entlassung zwar zur Teilnahme an einer Bewährungshilfe und einem Deradikalisierungsprogramm für die Dauer von drei Jahren verpflichtet, doch zeigt der Terroranschlag, daß es sich hier wohl um reine Alibi-Maßnahmen handelt, die sich leicht austricksen lassen, weil alle daran Beteiligten die muslimische Taktik der List „Taqiyya“ in bester gutmenschlicher Manier nicht wahrhaben wollen, weil eben nicht sein kann, was auf Grund ihrer ideologischen Verblendung nicht sein darf. Der erschossene Täter hatte in seinem Prozeß gesagt, er sei an die falsche Mosche geraten und habe sich dort radikalisiert. Konsequenzen hatte dies selbstverständlich keine.

Die richtige Bombe ist aber das an die Medien durchgestochene Originaldokument des Innenministeriums der Slowakischen Republik, das samt nachstehender Übersetzung ohne personenbezogene Details veröffentlicht wurde.

 

Zitat von www.heute.at:

Am 21. Juli 2020 versuchten nach dem Stand der Informationen zwei Personen – wahrscheinlich mit arabischem, türkischem oder tschetschenischem Hintergrund – in Waffengeschäften in Bratislava, Munition des Typs 7,62 x 39 mm für das Sturmgewehr AK-47 (Kalaschnikow) zu kaufen. Diese Personen haben den Personenkraftwagen BMW ***d, weiße Farbe, österreichisches Kennzeichen: W-***** verwendet.

Name, Adresse, Kennzeichen

Alle damit zusammenhängenden Informationen wurden über die nationale Verbindungsstelle von EUROPOL am 23. Juli 2020 an die österreichischen Organe übermittelt.

Die österreichische Verbindungsstelle von EUROPOL hat uns am 10.9.2020 diese Information bekannt gegeben: Die österreichische Polizei hat einen von den zwei Männern, welche die Munition für AK-47 kaufen wollten, identifiziert. Wahrscheinlich handelt es sich dabei um xxx xxxx (der Attentäter), geboren xxxxx in Mödling, österr. Staatsbürger, wohnhaft: xxxxxxx Wien (Anm.: gesamte richtigen Daten). Der Genannte ist der österreichischen Polizei in Zusammenhang mit Terrorismus bekannt. Im Jahr 2019 war er nach dem §278a (Verbrecherorganisation) und nach § 278b (Terroristische Vereinigung) der österr. Strafgesetzbuches zu 22 Monaten verurteilt.

Inhaber des Wagens BMW ***d, Kennzeichen: W-***** ist xxxxxxx geboren xxxxxx in Kosovo, wohnhaft: xxxxxxWien. Zu dieser Frau hat die österreichische Polizei keine strafrechtlichen Eintragungen. Ihr Sohn xxxxxxx, geboren am xxxxxx, ist wohnhaft auf derselben Adresse. Wegen seiner Radikalisierung wurden bereits Verfahren gegen ihn geführt. Er besuchte regelmäßig eine Moschee, ist streng gläubig und hat eine positive Einstellung zum Dschihad und zum Islamischen Staat.

Diese Information erhalten Sie zur weiteren dienstlichen Verwendung.

 

Demnach hat der Täter im Juli 2020 mit dem Wagen seiner Mutter gemeinsam mit einem Komplizen versucht, in der Slowakischen Republik Munition für das Sturmgewehr AK-47 (Kalaschnikow) zu kaufen.

Wegen eines fehlenden Waffenscheins ist der Munitionskauf jedoch gescheitert, worauf der Händler die slowakischen Behörden informiert hat, welche daraufhin das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Wien gewarnt haben.

Dort sind diese Informationen dann einfach versandet, während hingegen bei Liederbüchern, historischen Andenken und dergleichen sofort Ermittlungsverfahren anlaufen, die dann nicht selten auch noch zu Gerichtsverfahren mit entsprechend hoher Strafandrohung führen.

 

Fortsetzung folgt in wenigen Tagen…

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