Ab heute sind die Flugblätter über unser „10-Punkte-Programm zur Beendigung der Corona-Krise“ lieferbar.
In diesem 10-Punkte-Plan stellt die Partei “Der III. Weg” ihr Programm zur Beendigung der Corona-Krise vor.
1. Covid-19 ist ausschließlich im medizinischen Notstand eine Gefahr für die Volksgesundheit
Solange ausreichend Intensivbetten und Personal vorhanden sind, bewirkt Covid-19 keine erhöhte Sterblichkeit. Wenn aber der Fall des medizinischen Notstandes eintritt und damit nicht mehr alle schwer Erkrankten auf Intensivstationen mit Beatmungsgeräten behandelt werden können, sterben auch zunehmend Menschen, die unter normalen Umstanden mit der damit einhergehenden guten medizinischen Versorgung überlebt hätten. Also nicht Covid-19 an sich ist die große Gefahr, sondern die Überlastung des Gesundheitswesens im Zuge einer Pandemie, auf die man nicht vorbereitet ist.
2. Intensivbetten und Personal aufbauen und vorhalten
Bereits nach Bekanntwerden des Ausbruchs von Covid-19 in China hätte umgehend damit begonnen werden müssen, flächendeckend Intensivbetten, Beatmungsgeräte und Corona-Tests zu beschaffen sowie geeignetes Fachpersonal anzulernen. Dies ist nach wie vor umzusetzen, so daß eine Versorgung von hunderttausenden Erkrankten sichergestellt werden kann.
3. Keine Einschränkung der Freiheitsrechte
Zur Verhinderung einer unkontrollierten Ausbreitung von Covid-19 sind gemäßigte Maßnahmen (z.B. Mundschutz auf freiwilliger Basis) sowie eine Quarantäne für Erkrankte und deren Kontaktpersonen angemessen. Die Beschneidung der bürgerlichen Freiheitsrechte in Gänze sowie des Wirtschaftslebens sind abzulehnen.
4. Volkswirtschaft und Volksgesundheit bewahren
Im Zuge der Bekämpfung einer Pandemie ist immer zwischen Beibehaltung der Volksgesundheit und Erhaltung der Wirtschaftskraft abzuwägen. Jede Krankheit fordert (Todes-)Opfer. Der Schaden für einen Volkskörper durch das Herunterfahren einer Volkswirtschaft bzw. einzelner Wirtschaftszweige ist so vehement, daß dies in keinem Verhältnis zu den aktuellen Todeszahlen durch Covid-19 steht und somit absolut unverhältnismäßig ist. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, daß Eigentum im privaten wie im öffentlichen Raum weiterhin geschützt wird und die ideellen Freiheiten zu wahren sind. Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden jedem Deutschen selbstverständlich weiterhin zugänglich gemacht.
5. Herdenimmunität und freiwillige Impfung
Im Anfangsstadium einer zu erwartenden Pandemie sind durch geeignete Maßnahmen so viele Infektionen zu vermeiden wie möglich. Wenn dies aber nicht in ausreichendem Maße gelingt, dann ist eine „Herdenimmunität“ anzustreben. Dies kann durch eine durchgemachte Infektion oder auf Basis einer freiwilligen Impfung (Kein Impfzwang) erreicht werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass zwischen 50 bis 70 Prozent der Bevölkerung immun sein müssen, um die unkontrollierte Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen.
6. Einheitliche Regeln für Bund und Länder
Bundesweit haben einheitliche Regeln zur Bekämpfung und Eindämmung einer Pandemie zu erfolgen, welche stufenweise und anhand von Kennzahlen in allen Gemeinden und Landkreisen gleichermaßen anzuwenden sind. Der Bevölkerung sind diese Regeln transparent und nachvollziehbar bekannt zu geben. Gleichzeitig muß gegenüber der Bevölkerung eine staatliche Strategie und ein zeitlicher Horizont kommuniziert werden.
7. Mediale und politische Hysterie beenden
Mit einer klar erkennbaren Strategie und Vorgehensweise seitens der Behörden wird einer medialen wie politischen Hysterie vorgebeugt, so daß eine sachliche und rational gelenkte Diskussion möglich ist. Medienunternehmen, die bewusst Falschmeldungen und Hysterie betreiben, sind staatlich zu sanktionieren.
8. Gesundheitswesen verstaatlichen
Die Privatisierung des Gesundheitswesens ist vollständig rückgängig zu machen und der Staat mit der Gesunderhaltung seiner Bürger zu beauftragen; lediglich die haus- und fachärztlichen Praxen bleiben in privater Hand. Die Gesundheit der Menschen darf nicht als Bereich der Profiterwirtschaftung betrachtet werden. Eine Unterscheidung nach sozialem Stand darf im Gesundheitswesen nicht stattfinden. Eine angemessene Bezahlung und gleichzeitiger Aufbau von Fachpersonal im Gesundheitswesen, gerade auch für den Krisenfall, ist zwingend notwendig.
9. Seuchenschutzbehörde aufbauen
Umgehender Aufbau einer Seuchenschutzbehörde, welche Konzepte zur frühzeitigen Bekämpfungen möglicher Pandemieszenarien erarbeitet und im Ernstfall die Umsetzung dieser koordiniert und durchsetzt. Ziel hierbei ist der optimale Schutz der Bevölkerung. Die Seuchenschutzbehörde hat die Anschaffung/Bereitstellung von ausreichend medizinischen Materialien für den Ernstfall sicherzustellen.
10. Wirtschaftliche und medizinische Unabhängigkeit
Zur zeitnahen Bereitstellung von lebensnotwendigen medizinischen Materialien im Ernstfall ist eine wirtschaftliche wie medizinische Unabhängigkeit von Drittstaaten von Nöten. Hierzu sind sämtliche marktbeherrschenden Pharmaunternehmen zu verstaatlichen, um das Volk mit qualitativ hochwertiger Medizin zu bezahlbaren Preisen versorgen zu können. Auch im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln ist eine völlige Autarkie Deutschlands unter Beibehaltung der privaten Landwirtschaft anzustreben.
Bisher ist noch kein Notstand in der medizinischen Versorgung eingetreten. Trotzdem gibt es laut dem statistischen Bundesamt eine Übersterblichkeit, die auf SARS2-Covit19 zurückzuführen ist. Dabei wurden Aspekte, wie z.B. die erhöhte Sterbehäufigkeit durch die Hitzewelle, berücksichtigt. Besonders in den Wochen hoher Infektionszahlen, lag die erhöhte Sterblichkeit bei über 10%.
Wenn die Übersterblichkeit «in den Wochen hoher Infektionszahlen» besonders hoch war, dann muß sie eine andere Ursache haben, als diese hohen Infektionszahlen, weil man nicht an der Infektion stirbt sondern an der eventuell daraus resultierenden Erkrankung. Der Abstand beider Ereignisse beträgt mehrere Wochen.
Am Rande: 2020 gab es keine «Hitzewelle», daß ist eine Jahreszeit namens «Sommer» :-).