Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die geltende nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Der unanfechtbare Beschluss weist an, dass die noch geltende Ausgangssperre nur noch bis zur Nacht vom kommenden Mittwoch auf den kommenden Donnerstag gilt. Das Gericht gab in Mannheim einem Eilantrag einer Tübingerin statt. Grund für die Aufhebung der Ausgangssperre ist die sich entspannende Corona-Situation.
Die baden-württembergische Landesregierung gab bekannt, dass geprüft wird, die Ausgangssperre nur noch für sogenannte Corona-Hotspots geltend zu machen.