Schäferhund aus Zwinger „befreit“

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Während Käfighaltung bei Hühnern auf immer mehr Ablehnung stößt, ist bei Hunden dieselbe vorzugsweise in ländlichen Gegenden noch immer gang und gäbe. Hunde, die in sogenannten Zwingern leben, werden in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingegrenzt. Ein Hund versteht sich als Familienmitglied, da seine Vorfahren, die Wölfe, bekannterweise in Rudeln mit vielschichtigen sozialen Regeln leben. Nur wer sich dem Rudel widersetzt oder gegen Rangordnungen verstößt, wird deshalb vom Rudel ausgeschlossen. Die phsychologischen Schäden der Zwingerhaltung dürften deshalb auch nicht gerade gering sein.

In der BRD wird deshalb diese Haltung in der Tierschutz-Hundeverordnung § 6, Anforderungen an die Zwingerhaltung, geregelt. Die Tierschutz-Hundeverordnung legt seit 2001 grundlegende Vorschriften für Hundehalter und -züchter fest. Dort sind allgemeine Anforderung für die Hundehaltung geregelt und was man bei der Fütterung, Pflege oder bei der Hundehaltung im Zwinger oder Haus beachten muß. So könnten in Zukunft beispielsweise auf Hundeausstellungen die Präsentation von Hunden mit kupierten Ruten oder Ohren verboten sein sowie Hunden eine Teilnahme verweigert werden, deren körperliche Merkmale unter die Kriterien der Qualzucht fallen und keine artgerechte Lebensweise mehr erlauben.

Wie die Wetterauer Zeitung Ende April bekannt gab, wurde in der hessischen Gemeinde Rodenbach ein deutscher Schäferhund seinem nicht deutschen Besitzer aus dessen Zwinger entwendet. Ob der Hund freiwillig mitging, ist nicht bekannt. Der Hund, der inzwischen wieder aufgetaucht ist, scheint die Entführung ohne bleibende Schäden überstanden zu haben. Dennoch ermitteln die zuständigen Behörden wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl und bitten die Bevölkerung um Mithilfe. Zumal darf davon ausgegangen werden, daß es sich um eine Straftat mit rassistischem Hintergrund handelte. Man fand eine Nachricht mit dem Inhalt, daß ein Eritreer nicht in den Besitz eines deutschen Schäferhundes gehöre, oder so ähnlich. Ob infolge des Vorfalls der Staatsschutz die Ermittlungen übernimmt, ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekannt. Wir halten euch auf dem Laufenden.

 

Der „III. Weg“ positioniert sich in Sachen Tierschutz wie folgt:

Ausführungen zum Punkt 7 „Umweltschutz ist Heimatschutz“ des Zehn-Punkte-Programms

Tier- und Artenschutz stärken!

Die menschliche Bindung an Fauna und Flora verkümmert immer mehr in einer Konsum- und Wegwerfgesellschaft. Für die Partei DER III. WEG gehört zum Schutz der Natur auch der Schutz des Tieres und der Erhalt der Artenvielfalt in der Tier- und Pflanzenwelt. Tierquälerei wie das Halten von Wildtieren in Zirkusbetrieben, Massentierhaltung oder das Schächten von Tieren lehnen wir strikt ab; sie ist unter Strafe zu stellen. Tierliebe muss zu einer menschlichen Selbstverständlichkeit werden.

1 Kommentar

  • Wer wissen will, wie Wölfe leben und was Hundehalter daraus lernen können: Günther Bloch und Elli Radinger haben gute Bücher zu dem Thema („wölfisch für Hundehalter“; „Affe trifft Wolf“). Denn der größte Unterschied zwischen Wolf und Hund ist der, dass Hunde nicht abwandern wollen, Jungwölfe sich aber mit ca. zwei Jahren von den Eltern lösen, um eine eigene Familie zu gründen.

    Nadja Beeker 07.05.2022
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