In Köthen wurde ein 20-jähriger Pädophiler nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Tatvorwurf lautete versuchter sexueller Missbrauch eines Kindes.
Offenbar hatte der Täter sich mit dem 13-Jährigen über Selbstbefriedigung ausgetauscht und ihm dann sogar Pornobilder gesendet. Nur durch Glück konnte Schlimmeres verhindert werden.
Der III. Weg fordert für Sexualstraftäter eine Zwangskastration oder die Todesstrafe. Hier steht Opfer- vor Täterschutz.
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