Das Versagen der Justiz im Fall Ayleen

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Sie war gerade mal 14 Jahre alt: Ayleen. Seit dem 21. Juli war sie verschwunden. Und jetzt die traurige Gewissheit, sie ist tot. Gefunden in einem See in Hessen. Was die Hinterbliebenen derzeit durchmachen müssen, ist unvorstellbar. Vor allem die Frage: Wie konnte es sein, daß ein vorbestrafter Sexualstraftäter aus allen ihm auferlegten Programmen, die es zum Schutz der Bevölkerung gibt, entlassen werden konnte, um sich in aller Ruhe, unbehelligt, ein neues Opfer zu suchen?

Dabei gibt es durchaus Schutzprogramme. Da wäre zum Beispiel die ZÜRS, eine Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter. Diese Vereinbarung zwischen Innen-, Justiz- und Sozialministerium soll eigentlich verhindern, daß rückfallgefährdete, verurteilte Sexualstraftäter, wie der in diesem Fall 29-Jährige aus Waldsolms, erneut Sexualstraftaten begehen. Dann gibt es noch die sogenannte Führungsaufsicht, eine nichtfreiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung für Straftäter. Auch aus dieser wurde der mutmaßliche Mörder Ayleens Anfang des Jahres entlassen.

 

Wer war der festgenommene 29 Jahre alte Mann aus Waldsolms (Lahn-Dill)?

Schon 2007, im Alter von 14 Jahren, hatte er ein elf Jahre altes Mädchen von hinten angefallen und danach sexuell missbraucht. Von 2007 bis 2017 wurde er daraufhin folgerichtig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Und danach unter Führungsaufsicht gestellt, die offensichtlich zu früh beendet wurde. Denn schon kurz danach, Anfang dieses Jahres, soll er ein 17 Jahre altes Mädchen in Hessen belästigt haben. Auf dem Blütenfest der Stadt Rosbach sprach er das Mädchen an, um es sogar durch mehrfache Be­suche auf dem Schulhof einer Schule in Bad Nauheim zu bedrängen. Immer wieder bedrängte er das Mädchen, in sein Auto zu steigen und mit ihm eine Liebesbeziehung einzugehen.

Die Schule stand sogar im Kontakt mit der Polizei. Jetzt sollte man meinen, daß bei den Behörden alle Alarmglocken läuten müßten. Dem war offensichtlich nicht so. Bei der Polizeidienststelle in Friedberg wurde Anzeige wegen Nötigung erstattet. Was wurde getan? Man machte lediglich eine Gefährderansprache. Also eine Mitteilung der Polizei, daß man ihn auf dem „Schirm“ habe. Lächerlich. Die Behörden wollten zwar die Führungs­aufsicht über den Mann Anfang 2022 verlängern, er klagte allerdings dagegen und bekam Recht.

Alles in allem muß man sagen, daß ein perverser Sexualstraftäter schneller rehabilitiert wird, als ein Fahrzeugführer, der seinen Führerschein wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verloren hat.

Den Eltern, Verwandten und Freunden sprechen wir unser Beileid aus.

 

 

 

In Bezug auf Sexualstraftäter ist die Forderung unserer Partei wie folgt:

Härtere Strafen für Kinderschänder! Zum Schutz unserer Kinder setzt sich die Partei DER III.WEG für eine Verschärfung der Strafen für Kinderschänder ein. Ersttäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Mißbrauchstaten müssen sich einer Zwangskastration unterziehen, sonst ist eine Haftentlassung ausgeschlossen. Für Wiederholungstäter solcher bestialischen Verbrechen oder Kindermörder ist die lebenslange Haft einzuführen und anzuwenden. Die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungsdelikten muß abgeschafft werden!

1 Kommentar

  • Sorry, aber mit lächerlichen 500 Zeichen ist kein sinnvoller Kommentar möglich!
    Forderungen nach Zwangskastrationen… mit so etwas disqualifiziert man sich von jeder Diskussion!
    Da muss die verflossene Ex nur behaupten, vergewaltigt worden zu sein und die Eier sind ab?!

    Karsten Napp 07.08.2022
    • Da gilt es von einem neutralen Gericht festzustellen.

      Redaktion 07.08.2022
  • Die Definition „perverser“ Straftäter ist zu schwammig,
    Es müsste heißen , „seelisch abartiger S.“

    Luise 07.08.2022
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