Über die Ursprünge des Nürnberger Tribunals gibt uns der langjährige Präsident der Zionistischen Weltorganisation und des Jüdischen Weltkongresses Nahum Goldmann in seinem Buch „Das jüdische Paradox“ Bescheid: „Während des Krieges hatte der jüdische Weltkongreß in New York ein Institut für jüdische Angelegenheiten geschaffen, dessen Sitz heute in London ist. Seine Leiter waren zwei bedeutende litauische Juden, Jacob und Nehemiah Robinson. Nach ihren Plänen wurden zwei absolut revolutionäre Ideen entwickelt: Das Nürnberger Gericht und die deutsche Wiedergutmachung“.
Die „Nürnberger Prozesse“ verletzten einen wesentlichen abendländischen Grundsatz, nämlich: „nulla poena sine lege“ (kein Verbrechen, keine Strafe). Gemeint ist, dass man nicht rückwirkend Handlungen bestrafen kann, die zum Zeitpunkt der Handlung straffrei waren. Folgerichtig hat die BRD die „Urteile“ des alttestamentarischen Rachefanals nicht anerkannt und den Hinterbliebenen der Opfer der Siegerjustiz eine Rente nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (BVG) aus dem Jahre 1950 ausbezahlt. Trotz der offenkundig mit Rechtsmängeln behafteten Praxeologie des Tribunals von Nürnberg ergeht sich das offiziöse Deutschland auch weiterhin in Lobeshymnen über diesen alttestamentarischen Rechtsatavismus, der gegen jede europäische Gesittung verstieß.
Aktuell ist im schon fast mosaisch zu nennenden Alter von 103 Jahren Benjamin Ferencz gestorben. Auch Benjamin Ferencz war naturalisierter US-Amerikaner und Angehöriger einer biblischen Volksgruppe, wie die meisten seiner Kollegen von der Anklage in Nürnberg.
Bezeichnend für den Charakter Ferencz‘ ist diese Anekdote: „Ferencz, der heute 85 Jahre alt ist und in New York lebt, warnt davor, pauschale moralische Urteile aus dem Sessel zu fällen. „Jemand, der nicht dabei war, kann nie wirklich begreifen, wie unwirklich die Situation war“, sagt er. „Ich sah einmal, wie DPs einen SS-Mann schlugen und ihn dann auf die Stahltrage eines Krematoriums schnallten. Sie schoben ihn in den Ofen, schalteten die Hitze ein und holten ihn wieder heraus. Sie schlugen ihn erneut und steckten ihn wieder hinein, bis er bei lebendigem Leib verbrannt war. Ich habe nichts getan, um es zu verhindern. Ich hätte wohl meine Waffe schwingen oder in die Luft schießen können, aber ich war nicht bereit, das zu tun. Macht mich das zum Komplizen eines Mordes?““
Der Einsatzgruppenprozess in Nürnberg dürfte der einzige Prozess gewesen sein, an dem Ferencz direkt beteiligt war, da er danach in die lukrativen Wiedergutmachungsprogramme für Deutschland und die Deutschen involviert wurde.
So war Ferencz am Aufbau von Wiedergutmachungs- und Rehabilitationsprogrammen für „Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ beteiligt und hatte auch Anteil an den Verhandlungen, die zum 1952 unterzeichneten Wiedergutmachungsabkommen zwischen Israel und Westdeutschland und zum ersten deutschen Restitutionsgesetz von 1953 führten. Später war er Direktor der „United Restitution Organization“ und setzte sich unter anderem für die Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofs ein, der als weltweit höchste Instanz für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dienen sollte.
Jetzt, wo der letzte berüchtigte Ankläger verstorben ist, wäre es an der Zeit, den Opfern des Tribunals Gerechtigkeit zu erweisen und die eklatanten Rechtsbrüche einer gewissen Minderheit aufzuarbeiten.
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