Potsdam: Es kann jeden treffen

Diese Tage ist ein sogenannter Einzelfall zum wiederholten Mal eingetreten. In einem Asylantenheim in Potsdam wurde ein Sicherheitsmann von einem Asylforderer niedergestochen. Bei dem Wachmann soll es sich um einen Syrer handeln. Diese Situation zeigt, dass es jeden treffen kann. Laut Lizenzmedien und Polizei ist der afrikanische Täter daraufhin geflüchtet. Inwieweit es sich dabei um eine ethnische, religiöse oder hierarchische Tat handelte, konnte kurz nach der Tat nicht ermittelt werden.

Der übergriffige Afrikaner wurde am Abend des selbigen Tages in Berlin aufgegriffen und festgenommen. Dass Südländer häufiger zu Gewalt mit Messern neigen, beweisen die Messersituationen in den letzten Jahren. Kurz nach der Tat konnte man den Systemmedien entnehmen, dass der Täter ein Transmensch mit afrikanischer Herkunft ist. Soll hier die Opferrolle getauscht werden? Wie werden die Linken auf solch eine Nachricht reagieren? Hieran wird die Gesellschaft sicherlich schuld sein, so der Tenor, nur um ihr krankes Weltbild am Leben zu erhalten.

Laut Polizei soll von dem Asylforderer bei seiner Flucht keine Gefahr ausgegangen sein. Wie sie darauf kommt, bleibt uns immer noch ein Rätsel. Vielleicht war das Kleid zu kurz geschnitten für ein Messer oder dergleichen.

Junge Deutsche werden in diesem Land für ein Lied auf den Lippen politisch verfolgt und geächtet. Straffällige Asylanten werden mit Samthandschuhen behandelt und bekommen Therapiestunden verschrieben. Verurteilte Täter verlassen mit einem Grinsen im Gesicht den Gerichtssaal. Vergewaltigung und Mord werden mit Bewährung geahndet. Die Täter seien bemüht, sich zu integrieren, so manche Richter.

Unsere Partei „DER III.WEG“ setzt sich für folgende Punkte ein: Kriminelle Ausländer raus!

Sowie die Abschiebung aller illegalen und kriminellen Ausländer aus Deutschland. Vorhandene Einwanderungsgesetze, insbesondere das Asylrecht, müssen verschärft und durchgesetzt werden. Die Schließung der Grenzen und Wiedereinführung von Grenzkontrollen ist hierbei ebenso durchzusetzen, wie Asylschnellverfahren innerhalb von 48 Stunden nach Antragstellung.

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