
Die Antwort reiht sich nahtlos in die Entscheidungen des EuGH ein und lautet folgendermaßen: Zwangsverheiratung und der fehlende Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sind schon für sich genommen als Verfolgung einzustufen. Zwangsverheiratung sei einer Form der Sklaverei gleichzustellen. Andere Maßnahmen, wie die Pflicht, sich vollständig zu verhüllen sowie die Einschränkung des Zugangs zu Bildung, Beruf und ärztlicher Versorgung und der Ausschluss vom politischen Leben seien zusammengenommen auch Verfolgung. Afghanischen Frauen würden „die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte“ vorenthalten.
Damit haben Frauen aus Afghanistan automatisch – alleine auf Grund ihres Geschlechts – ein Anrecht auf Asyl innerhalb der EU. Die nationalrevolutionäre österreichische Theorieplattform „unwiderstehlich online“ hat sich hier bereits ausführlich mit der subversiven Rolle der EU-Gerichte in Fremdenfragen auseinandergesetzt, welche in Europa Tür und Tor für weitere Masseneinwanderungen aus vornehmlich islamischen Ländern öffnet.
Die Republik Österreich hat indes angekündigt, auch weiterhin an Einzelfallprüfungen bei Asylanträgen von Afghaninnen festzuhalten. Was das bringen soll, ist ein Geheimnis der Verantwortlichen in Österreich.
Immer noch hat das Recht der Politik zu folgen und nicht umgekehrt. Nur politische Änderungen ermöglichen daher die notwendigen Änderungen der Judikatur des EuGH. Darum müssen die europäischen Nationen gemeinsam die herrschenden Verhältnisse überwinden, um sich von der universalistischen Menschenrechtsideologie des EU-Konstruktes zu befreien und die Grundlage für ein Europa der abendländischen Kulturvölker zu schaffen, deren Rechtsprechung anstatt eines abstrakten Menschenrechts nur den Leitsatz „Recht ist, was dem eigenen Volk nützt und Schaden von ihm abwendet“ kennt.













