
Konkret zur Last gelegt wird dem Mann aus Südbaden, im Jahr 2017 den sexuellen Missbrauch des zwölfjährigen Mädchens auf den Philippinen in Auftrag gegeben zu haben. Wie die Ermittlungen des Cybercrime-Zentrums der Generalstaatanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Konstanz ergaben, soll der Südbadener den Missbrauch des Mädchens nicht nur über einen Livestream mitverfolgt, sondern den sexuellen Übergriff durch Geldzahlungen in Auftrag gegeben und angeleitet haben.
Auf die Spur des Tatverdächtigen kamen offenbar philippinische Behörden im Rahmen der Zerschlagung eines pädokriminellen Netzwerks. Die dortigen Strafverfolgungsbehörden konnten einen Mann festsetzen, der fünf Kinder im Alter zwischen zwei und dreizehn Jahren für sexuelle Handlungen missbrauchte. Die Kinder befinden sich mittlerweile in der Obhut der philippinischen Behörden.
Im Zuge der Auswertung beschlagnahmter elektronischer Geräte wurden philippinische Ermittler auf den Mann aus Südbaden aufmerksam, die ihre Ermittlungsergebnisse nach Deutschland weiterleiteten. Bei einer Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Tatverdächtigen wurden unzählige elektronische Speichermedien entdeckt, die derzeit intensiv ausgewertet werden.
Ein ähnlich gelagerter Fall führte vor kurzem zur Verurteilung eines 56-Jährigen aus dem Alb-Donau-Kreis. Das Landgericht Ulm befand den Mann des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern auf den Philippinen für schuldig und verhängte eine Haftstrafe in Höhe von drei Jahren und sechs Monaten. Die Richter hielten es für erwiesen, dass der Mann im Februar und März 2022 Geld an unbekannte Täterinnen auf den Philippinen überwies, die sich im Auftrag des Mannes an Mädchen vergingen.
Die Partei „Der III. Weg“ steht für ein sofortiges Ende des Kuschelkurses gegenüber Pädokriminellen, die mit aller gebotenen Härte zu bestrafen sind. Unsere nationalrevolutionäre Bewegung setzt sich für eine deutliche Verschärfung der Strafen für Kinderschänder sein. Verurteilte Pädokriminelle sind nach Verbüßung ihrer Strafen unbegrenzt in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Wiederholungstäter dürfen nie wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Lediglich im Fälle von Ersttätern ist eine Haftentlassung nach dem Absitzen der verhängten Strafe zu erwägen, sofern diese sich einer chemischen Zwangskastration unterziehen.














Wenn Ersttäter kastriert aus dem Strafvollzug entlassen werden, muss sich eine lebenslange Führungsaufsicht anschließen, die unter anderem ein dauerhaftes Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen/ Heranwachsenen unter 21 Jahren als strafbewährte Weisung beeinhaltet. Verstoß zieht eine Mindeststrafe von 3 Jahren nach sich. Opferschutz geht vor Täterverhätschelung.
Das Strafmaß sollte sich bei solcherart widerwärtigen Delikten den in den VSA anlehnen.
Wenn auch vieles dort kritikwürdig ist, so ist doch die Höhe der Strafen dort bei solcher und ähnlicher Kapitaldelikten zu befürworten.