Volksfeindliches Gericht stoppt die Zurückweisung von somalischen Asylforderern

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Inzwischen haben es zumindest die CDU und die CSU begriffen, dass die Masseneinwanderung kulturfremder Migranten von immer mehr Deutschen abgelehnt wird. Vermutlich deshalb kündigte der neue Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kurz nach seiner Amtseinführung an, in Zukunft mehr Asylforderer an den deutschen Grenzen zurückzuweisen, die illegal einreisen wollen. Wieviel diese Aussage wert ist, zeigte kürzlich das Berliner Verwaltungsgericht, das die Zurückweisung von drei somalischen Asylforderern als rechtswidrig erklärte.

Am 9. Mai waren zwei Somalier und eine Somalierin mit einem Zug aus Polen in Frankfurt/Oder angekommen, wurden von der Bundespolizei aufgegriffen und noch am selben Tag zurückgewiesen. Weil eine Ablehnung des Asylgesuchs, bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat, grundsätzlich vom deutschen Asylgesetz erlaubt ist, hatte die Bundespolizei eigentlich richtig gehandelt, doch das offensichtlich volksfeindliche Berliner Verwaltungsgericht hatte etwas dagegen und sorgte dafür, dass die Somalier wieder nach Deutschland einreisen durften.

In der Begründung des Gerichts heißt es unter anderem, Deutschland sei nach der sogenannten Dublin-III-Veordnung der Europäischen Union verpflichtet, bei einem Asylantrag auf deutschem Boden ein Verfahren zur Zuständigkeitsprüfung durchzuführen. Wörtlich heißt es in der Erklärung des Gerichts: „Die Antragsteller haben ein entsprechendes Asylgesuch geäußert, sodass ihnen der Grenzübertritt erlaubt und das Dublin-Verfahren in Deutschland durchzuführen gewesen wäre.“ Von alleine wären die somalischen Asylforderer bestimmt nicht auf die Idee gekommen, die Einreise nach Deutschland einzuklagen, hier wurden sie von der volksfeindlichen NGO „Pro Asyl“ unterstützt, die nach der Anweisung Dobrindts, Asylforderer zurückzuweisen, an die deutsch-polnische Grenze gereist war.

Wie bekannt wurde, wollten die Asylforderer bereits mehrfach illegal nach Deutschland einreisen, wurden aber jedes Mal von der Bundespolizei erwischt und zurück nach Polen geschickt. Erst bei der Einreise am 9. Mai stellten die Somalier einen Asylantrag, und merkwürdigerweise war die zuvor volljährige Somalierin nun minderjährig und genießt dadurch besondere Schutzrechte in Deutschland. Inwieweit und ob „Pro Asyl“ dafür gesorgt hat, dass die somalische Asylfordererin plötzlich „jünger“ wurde, ist bislang nicht bekannt. Die Bundespolizei erkannte bei einer vorgelegten Kopie der Geburtsurkunde von der angeblich minderjährigen Somalierin Anzeichen für eine Fälschung. Die drei Asylforderer wohnen aktuell in einem Hotel, die Kosten dafür übernimmt „Pro Asyl“. Über den Beschluss entschied die 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts, deren Vorsitzender der Richter Dr. Florian von Alemann ist.

Doch nach dem Geschäftsverteilungsplan wäre eigentlich die 28. Kammer für die Somalier verantwortlich gewesen. Laut dem Verwaltungsgericht sei aber die 6. Kammer zuständig gewesen, weil diese sich um Streitigkeiten mit Einrichtungen des Bundes kümmert. Richter von Alemann ist übrigens Mitglied bei den Grünen, auf X verbreitet er unter anderem auch Kritik an der Asylpolitik von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Trotz des Urteils wollen Dobrindt und Merz an den Zurückweisungen festhalten, weil es sich lediglich um eine Einzelfallentscheidung handelt. Darüber empörten sich natürlich auch die Grünen, Marcel Emmerich, deren innenpolitischer Sprecher behauptete, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dobrindts Symbolpolitik als offenen Rechtsbruch entlarvt hätte. Der Grünen-Vorsitzende Felix Banaszak sagte in den Systemmedien: „Es ist unseriös und höchst bedenklich, wenn man immer wieder versucht, den rechtlichen Rahmen maximal auszutesten und dafür auch bereit ist, den Rechtsbruch in Kauf zu nehmen.“

Mehr als unseriös und bedenklich ist allerdings, dass ein grüner Richter offensichtlich gemeinsame Sache mit der Asylindustrie macht und die volksfeindlichen Grünen Desinformation betreiben, indem sie die Zurückweisungen als Rechtsbruch bezeichnen, obwohl es sich im Fall der drei somalischen Asylforderer lediglich um einen Einzelfall handelt. Man muss allerdings trotz der Zurückweisungen darauf hinweisen, dass die Unionspolitiker nicht weniger volksfeindlich als die Grünen und Roten sind. Denn wie der neue Außenminister Johann Wadephul (CDU) gerade erst mitteilte, will die neue Bundesregierung weiterhin Afghanen nach Deutschland einfliegen. Und auch Bundeskanzler Friedrich Merz verkündete in seiner ersten Regierungserklärung: „Ich sage gleichwohl in aller Deutlichkeit: Deutschland ist ein Einwanderungsland. Das war so; das ist so; und das bleibt auch so.“

Die Partei „Der III. Weg“ steht auf dem Standpunkt, dass volksfeindliche Richter wie Dr. Florian von Alemann aus ihren Ämtern entfernt gehören. Sie fällen Urteile, die ganz bestimmt nicht dem Wohl des deutschen Volkes dienen. Im Gegenteil, sie sorgen dafür, dass sich die volksfremden Eindringlinge, mit Hilfe von antideutschen und volksfeindlichen NGOs wie „Pro Asyl“, hier in Deutschland dauerhaft einnisten können. Die Richter in Deutschland müssen unabhängig sein und dürfen nicht als Marionetten der Asylindustrie handeln. Antideutsche und volksfeindliche Bestrebungen müssen bekämpft werden. Außerdem setzt sich „Der III. Weg“ für ein Ende der Masseneinwanderung ein und lehnt jegliche Einwanderung volks- und kulturfremder Migranten ab. Kriminelle und erwerbslose Ausländer sind sofort abzuschieben, dies gilt auch für bereits eingebürgerte Migranten. Diesen ist die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Ausführlich nachzulesen ist das in unserem Programm zur Ausländerrückführung.

 

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t.me/DerDritteWeg

1 Kommentar

  • Da kann der Innenminister guten Willens sein wie er will, solange die linksgrüne Judikative seine Bemühungen in den Dreck tritt. So kann man doch nicht regieren. Das wird Mist.

    Jörg 14.06.2025
  • Wieder einmal wird deutlich, dass die Asylanten lediglich ein Symptom dieses volksfeindlichen Systems sind. Die Wurzel liegen ganz woanders. Und solange diese nicht abgestorben sind, wird sich auch nichts ändern.

    Ostland 10.06.2025