Zurückweisungen an deutschen Grenzen: Konstanzer Anwalt stellt Strafanzeige gegen Bundesinnenminister

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Nur die naivsten Zeitgenossen haben wohl tatsächlich an eine Wende in der Asyl- und Zuwanderungspolitik geglaubt, die von Friedrich Merz und Konsorten im Vorfeld der vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag im Februar 2025 vollmundig versprochen wurde. Bereits die Tatsache, dass aus den Neuwahlen eine Koalitionsregierung aus Christdemokraten und Sozialdemokraten resultierte, verunmöglichte eine echte Trendwende in der Asylpolitik. Während sich die Sozialdemokraten erwartungsgemäß als Bremser in Sachen Verschärfung der Migrationspolitik erwiesen, setzten Merz und seine Parteigenossen auf unausgegorene und unzureichende Maßnahmen, die völlig ungeeignet waren, um die Asylflut wirksam einzudämmen. Ohnehin ist auf seiten der Christdemokraten kein allzu großes Engagement im Hinblick auf eine umfassende Neuordnung des Asylwesens erkennbar, was die vor den Wahlen abgegebenen Versprechungen als das entpuppt, was sie letztlich waren: Hohle Phrasen, mit denen man auf Stimmenfang ging, ohne die Absicht, den großspurigen Ankündigungen wirklich Taten folgen zu lassen.

Die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) am 7. Mai angeordneten verstärkten Kontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen sind nichts anderes als Nebelkerzen, mit denen die Bundesregierung versucht, die unhaltbaren Zustände an den Grenzen und die verheerende deutsche Asylpolitik zu verschleiern. Doch selbst diese angeordneten Maßnahmen, deren Auswirkungen an den deutschen Grenzen bislang kaum spürbar sind, konnte Dobrindt in letzter Konsequenz nicht wie geplant aufrechterhalten. Nachdem Anfang Mai drei asylsuchende Somalier am Bahnhof Frankfurt (Oder) von der Bundespolizei abgefangen wurden, wies man die beiden Männer und eine Frau nach Polen zurück, von wo aus diese nach Deutschland eingereist waren. Im Grunde eine völlig korrekte Vorgehensweise, da die Somalier über einen sogenannten sicheren Drittstaat einreisten und laut Dublin-Abkommen somit Polen für die Bearbeitung eines Asylgesuchs zuständig ist.

Die Afrikaner wehrten sich gegen diesen Entscheid in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin, welches am 2. Juni entschied, dass die Zurückweisung der drei Somalier rechtswidrig gewesen sei. Deutschland sei gemäß Dublin-Verordnung verpflichtet zu prüfen, welcher „Dublin-Staat“ konkret für die Prüfung eines Asylgesuches zuständig ist. Für diese Prüfung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verantwortlich, welches das festgelegte Verfahren zur Feststellung des zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen hat. Das bedeutet, dass Antragsteller, die in Deutschland Asyl einfordern, grundsätzlich zunächst in Deutschland bleiben dürfen, da hier ihr Antrag eingereicht wurde, und die zuständigen Behörden das Verfahren in Deutschland abwickeln müssen. Dieses Verfahren kann nur ausgesetzt werden, wenn Deutschland sich auf eine „Notlage“ berufen könne, was laut Gerichtsurteil unter den gegebenen Umständen derzeit nicht möglich sei.

Strittig ist, ob es sich beim genannten Gerichtsurteil um eine Einzelfallentscheidung handelt. Dobrindt beharrt darauf, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts lediglich Auswirkungen im Falle der drei Somalier habe. Asylfetischisten wollen dagegen eine Signalwirkung des Urteils über den konkreten Fall hinaus erkennen. Die derzeit praktizierte Zurückweisung von Asylanten an der deutschen Grenze sei gemäß Urteil des Verwaltungsgerichts grundsätzlich rechtwidrig.

Dobrindt hält bislang trotz der Gerichtsentscheidung an Zurückweisungen von Asylforderern an den Grenzen fest, weshalb Asyllobby und Überfremdungsfanatiker versuchen, schwere Geschütze gegen den Innenminister aufzufahren. Der Konstanzer Rechtsanwalt und Sozialdemokrat Andreas Hennemann erstattete kürzlich Strafanzeige gegen den Innenminister. Laut eigener Darstellung will Hennemann gegen Dobrindt juristisch vorgehen, da die momentanen Zurückweisungen an den Grenzen grundsätzlich rechtswidrig seien.

Der Fachanwalt für Strafrecht, der für die Sozialdemokraten im Konstanzer Gemeinderat sitzt, zeigte neben dem Bundesinnenminster auch den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dieter Romann, an. Laut Auffassung von Hennemann habe das Berliner Verwaltungsgericht die Zurückweisung von Asylanten an den Grenzen für unzulässig erklärt. Diese Entscheidung habe bindende Wirkung, weshalb der SPD-Mann Dobrindt und dem Chef der Bundespolizei vorwirft, durch die Aufrechterhaltung der Zurückweisungen Untergebene zu Straftaten verleitet zu haben. „Wer wissentlich rechtswidriges Verhalten anordnet, muss dafür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, ätzt Hennemann. Ob in der Sache tatsächlich Ermittlungen aufgenommen werden, entscheidet nun die Staatsanwaltschaft Berlin.

Ob Dobrindt trotz des starken Gegenwindes, der ihm derzeit entgegenweht, an den angeordneten Zurückweisungen an den deutschen Grenzen festhält, wird sich zeigen. Offenkundig ist, dass es einer grundlegenden Überarbeitung der bestehenden Asyl- und Zuwanderungsgesetzgebung bedarf. Kleinere Kurskorrekturen wie die vom Innenminister angeordneten Maßnahmen sind völlig unzureichend, um eine Wende in der für unser Land verheerenden Asylpolitik herbeizuführen. Die Partei „Der III. Weg“ hat ein umfassendes Ausländerrückführungsprogramm zur Beendigung der Überfremdung Deutschlands entworfen, in dessen Rahmen eine deutliche Verschärfung des Asylrechts angestrebt wird. Deutschland ist das Land der Deutschen und soll es auch bleiben. Es ist unsere Heimat und kein Tummelplatz für Asylbetrüger aus aller Herren Länder.