
Auch der Fall des Syrers Bilal A. , der im März 2023 vier Menschen im sächsischen Eilenburg totraste, wirft kein gutes Licht auf die BRD-Justizbehörden. Als angeblich 18-Jähriger setzte er sich wiederholt hinter das Steuer eines schweren Mercedes, obwohl er keinen Führerschein besaß. Auf regennasser Fahrbahn war er viel zu schnell unterwegs und raste in den Gegenverkehr. Im Februar dieses Jahres musste sich der Syrer vor Gericht verantworten. Verhandelt wurde am Leipziger Amtsgericht, weil ein weiterer Unfall mit Fahrerflucht, den er bereits als 17-Jähriger verursacht hatte, ebenfalls mitverhandelt wurde. Dabei galt für den Asylforderer der maximale Schutz des Jugendstrafrechts, die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen und es gab auch keinen Terminaushang. Er wurde vom Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richterin Christine Ludewig wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu lediglich drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Woher er den Mercedes hatte, der zudem keinen TÜV und nur eine Tageszulassung besaß, konnte auch während der Verhandlung nicht geklärt werden.
Die Verteidigung hatte nur eine Bewährungsstrafe gefordert und ging deshalb auch in Berufung. Weil der Berufungsprozess weiter auf sich warten lässt, läuft der syrische Asylforderer noch immer frei herum. Außerdem beging der Syrer nach dem schweren Unfall, den er verursacht hatte, weitere Straftaten. So wurde er im vergangenen Jahr erneut zweimal beim Fahren ohne Führerschein erwischt. In einem Fall hatte er mit einer gefälschten Fahrerlaubnis ein Auto gemietet. Verantworten musste er sich für diese erneuten Straftaten nicht, obwohl er offensichtlich ein unverbesserlicher Wiederholungstäter ist, dem die vier Menschen, die er bereits auf dem Gewissen hat, scheinbar noch nicht genug sind. Die Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage dazu: „Die Staatsanwaltschaft hat nach Eingang der Akten hierzu im Hinblick auf die am 11.02.2025 noch nicht rechtskräftig ausgesprochene Einheitsjugendstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten insoweit mit der Verfügung vom März 2025 gemäß § 154 Abs. 1 StPO von der Strafverfolgung vorläufig abgesehen, da eine nach Anklageerhebung unter Anwendung des Jugendstrafrechts für diese beiden Taten zu erwartende Strafe aufgrund der gebotenen Einbeziehung in die in dem anderen Verfahren ausgesprochene Einheitsjugendstrafe nicht mehr ins Gewicht fallen würde.“
Nicht nur die erneuten Fahrten ohne Führerschein zeigen, dass der Asylforderer keinerlei Reue für seine Taten empfindet, bis heute hat er sich nicht bei den Hinterbliebenden entschuldigt. Doch beim illegalen Fahren blieb es nicht, seit November 2024 wird auch wegen Drogenhandels gegen ihn ermittelt, im Januar dieses Jahres kamen Ermittlungen wegen Bedrohung dazu und nur 16 Tage nach seiner Verhandlung wurde er bei einer Sachbeschädigung erwischt. Mit einer Farbsprühdose sprühte er an die Wand einer Leipziger Tankstelle „King Bilal“, eine Tat, die einer Verhöhnung der Opfer und der BRD-Justizbehörden gleichkommt. Es folgten weitere Straftaten, im März gab es eine weitere Anzeige wegen Bedrohung und im Mai wurde der syrische Intensivtäter bei einer Drogenrazzia im Leipziger Osten festgenommen. Vor der Razzia verfolgten Polizisten einen Golf mit mutmaßlichen Drogenhändlern, die beim Lokal „Goldener Löwe“ anhielten.
Ein Drogenspürhund folgte einer Spur direkt ins Lokal, wo sich mehrere Depots mit Crystal, Kokain und Haschisch fanden; außerdem wurden größere Mengen Bargeld gefunden. Während Bilal A. also weiterhin Straftaten begeht, steht sich die BRD-Justiz selbst im Wege. Der Berufungsprozess, der vor der Jugendkammer des Landesgerichts geführt werden soll, kann aktuell nicht stattfinden, weil die Kammer mit einem beisitzenden Richter besetzt ist, der damals an den Unfallermittlungen als Bereitschaftsstaatsanwalt beteiligt war und somit nicht in der Sache verhandeln darf. Die Kammer muss also noch umbesetzt werden, damit der Prozess überhaupt starten kann. Solange das nicht passiert ist, bleibt der schwerkriminelle Syrer auf freiem Fuß und kann weitere Straftaten begehen.
Dass kriminelle Asylforderer und Migranten den BRD-Justizbehörden auf der Nase herumtanzen, ist bei weitem kein Einzelfall. Aus Gründen von volksfeindlichen ideologischen Motiven werden ausländische Täter hier viel zu oft mit Samthandschuhen angefasst, während man stattdessen gegen politische Oppositionelle alle Register zieht. Dies hat dazu geführt, dass schon seit Jahrzehnten die Parallelgesellschaften wachsen, in denen die Invasoren nach ihren eigenen Regeln und Gesetzen leben und den angeblichen „Rechtsstaat“ vorführen. Deshalb setzt sich die Partei „Der III. Weg“ in seinem Ausländerrückführungsprogramm auch für ein sofortiges Ende der Masseneinwanderung ein und strebt die Abschiebung aller kriminellen und erwerbslosen Ausländer an, einschließlich jener, die bereits eingebürgert worden sind. Ihnen ist die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Es ist höchste Zeit, dass wir uns unser Land zurückholen und uns von den Fremden befreien!
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t.me/DerDritteWeg













